Reģions: Brēmene

L20-429 Erhöhte Energiekosten

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
17 Atbalstošs 17 iekš Brēmene

Petīcija ir parakstīta

17 Atbalstošs 17 iekš Brēmene

Petīcija ir parakstīta

  1. Sākās 2021
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija der Bremischen Bürgerschaft ,

12.11.2022 02:35

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 31 vom 9. September 2022

Der Ausschuss bittet, folgende Petition für erledigt zu erklären:

Eingabe-Nr.: L20-429

Gegenstand: Erhöhte Energiekosten

Begründung:
Der Petent setzt sich für Maßnahmen zur Eindämmung des Anstiegs der Energiekosten ein.
Insbesondere Personen mit geringem Einkommen würden durch weitere Preissteigerungen auf dem
Energiesektor vor ernsthafte finanzielle Herausforderungen gestellt. In diesem Zusammenhang sei
zu beachten, dass die Kosten für Strom vom Regelsatz für Hartz-IV-Leistungen umfasst seien. Es
gebe viele Möglichkeiten für den Staat, steuernd einzugreifen, wie ein Blick in die Nachbarländer
oder Forderungen aus dem politischen Raum zeigen. Die Petition wird von 17 Personen durch eine
Mitzeichnung unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten Stellungnahmen der Senatorin für
Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau sowie der Senatorin für
Soziales, Jugend, Integration und Sport eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein
Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung der Petition mündlich zu erläutern.

Der Petitionsausschuss sieht der Problematik erhöhter Energiepreise und deren Auswirkungen
insbesondere für Personen mit geringem Einkommen oder Personen, die Transferleistungen
beziehen, mit Sorge entgegen. Es liegt aber nicht in der Kompetenz des Landes Bremen, einen
Stopp des Preisanstiegs zu erreichen. Die aktuelle Entwicklung der Strompreise wird durch viele
Faktoren beeinflusst, die teilweise auch weltweit wirken. So haben sich seit dem Krieg in der Ukraine
die Kosten für fossile Energieträger, die zur Stromerzeugung eingesetzt werden, erheblich erhöht.
Die Festlegungen zur EEG-Umlage und zu den Netzentgelten für den deutschen Strommarkt
erfolgen auf Bundesebene. Den rechtlichen Rahmen setzt die EU.
Das Bundeskabinett hat beschlossen, die EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 ganz abzuschaffen.
Außerdem wurde gesetzlich festgelegt, dass der Bund ab dem Jahr 2023 einen angemessenen
Zuschuss zu den Kosten der Übertragungsnetzbetreiber für den Netzausbau leisten soll.

Die Bundesregierung hat sich außerdem dafür entschieden, die finanziellen Belastungen der
Bürger:innen aufgrund der hohen Energiepreise durch weitere sozialpolitische und steuerrechtliche
Maßnahmen zu begrenzen.

Um Energiesperren wegen nicht bezahlter Rechnungen zu vermeiden, wurde in Bremen ein runder
Tisch eingerichtet. Dort konnten bereits umfassende Beratungsangebote für die Betroffenen etabliert
werden. Auch gibt es einen Härtefallfonds, aus dem die Betroffenen eine finanzielle Unterstützung
erhalten können. Darüber hinaus gibt es kostenlose Energieberatungen, wie zum Beispiel den Strom
Spar-Check in Bremen und Bremerhaven.

Begründung (PDF)


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