Alueella: Rheinland-Pfalz
Menestys
Kuva vetoomuksesta Ordentliche Übergangsregelung bei der landesweiten Festsetzung der Abstände von WKA zur Wohnbebauung

Ordentliche Übergangsregelung bei der landesweiten Festsetzung der Abstände von WKA zur Wohnbebauung

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
An den Landtag und die Landesregierung Rheinland-Pfalz, insbesondere Ministerium des Inneren, Herrn Minister Roger Lewenz
515 Tukeva

Vetoomus on vaikuttanut onnistumiseen

515 Tukeva

Vetoomus on vaikuttanut onnistumiseen

  1. Aloitti 2016
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Menestys

Vetoomus onnistui!

16.10.2016 klo 2.01

Wir haben auf mehreren Wegen versucht, die Landesregierung zu beinflussen.
Herausgekommen ist ein Teilerfolg.
Bauanträge, die bis zum 30.04.2017 genehmigungsreif sind, dürfen noch nach altem Recht genehmigt werden.
Allerdings wirkt sich der Beschluss des Ministerrates vom 27.09.2016 auf im Verfahren befindliche Flächennutzungspläne sofort aus.
Flächennutzungspläne, die zu diesem Datum noch nicht rechtskräftig waren, müssen die beschlossenen Kriterien sofort umsetzen.
Das wirkt sich dann doch wieder auf viele Bauanträge aus, die noch auf die Rechtskraft des Flächennutzungsplanes warten.
Dazu wurden Landesweit viele Millionen in Gutachten investiert - im Vertrauen auf die bisher gültigen Regeln. Und mit einem Federstrich soll alles umsonst sein.

Sprechen Sie die Politiker an, was sie sich dabei gedacht haben!


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