08.04.2025 klo 2.07
Danke an bislang über 530 Unterstützerinnen und Unterstützer! Da geht aber noch mehr. Dort, wo sich der Ehemann eingetragen hat, darf dies auch die Ehefrau. Gleiches gilt für Freund/Freundin und für eure Kinder.
Die nächsten Tage sind wir mit unserem und eurem Anliegen auch in Main-Post und Main-Echo zu finden. Es folgen noch weitere Maßnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit.
Also weiter fleißig Werbung machen für unsere Ortsumgehung Gemünden!!!