Alueella: Bremen

S 17/260 Aufhebung des Verbots des Parkens in Wohnstraßen

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Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
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Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

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  1. Aloitti 2010
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  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
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18.01.2011 klo 1.00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 13 vom 18. Januar 2011

Eingabe Nr.: S 17/260

Gegenstand:
Aufhebung des Fahrverbots des Parkens entgegen der Fahrtrichtung

Begründung:
Der Petent regt an, in Wohnstraßen in denen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h gilt, das
Parken entgegen der Fahrtrichtung zuzulassen. Er trägt vor, dadurch würde niemand behindert oder
gefährdet. Die jetzige Parkregelung sei für viele Verkehrsteilnehmer mit Umwegen verbunden. Die Petition
wird von drei Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des Senators für Umwelt,
Bau, Verkehr und Europa eingeholt. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich
zusammengefasst wie folgt dar:

Die Verkehrsregeln sind bundesweit in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Deshalb ist es nicht möglich,
eine landespezifische Parkregelung für Bremen zu treffen.

Eine Bundesratsinitiative zur Änderung der Straßenverkehrsordnung kann der Petitionsausschuss nicht
unterstützen. Nach dem geltenden Recht ist das Parken grundsätzlich auf der rechten Fahrbahnseite
vorgeschrieben, ausgenommen in Einbahnstraßen oder wenn rechts Schienen legen. Dadurch wird das
Parken für den Regelfall in der bisherigen Fahrtrichtung angeordnet. Diese Regelung sichert die
Berechenbarkeit des Parkens. Sie dient damit der Verbesserung der Verkehrssicherheit auch in
verkehrsärmeren Straßen.

Begründung (PDF)


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