S 18/127 - Eingliederungshilfe (persönliche Assistenz)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
433 Unterstützende 433 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

433 Unterstützende 433 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

12.06.2013, 02:00

:
Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses Nr. 19 vom 12. Juni 2013:

Der Ausschuss bittet, folgende Eingaben für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgerschaft keine
Möglichkeit sieht, den Eingaben zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 18/127

Gegenstand:
Eingliederungshilfe (persönliche Assistenz)

Begründung:
Die Petenten äußern ihre Besorgnis, dass es bei dem Übergang des Systems der persönlichen Assistenzen
hin zu Schulassistenzen zu einer Verschlechterung der Betreuungssituation komme. Aufgrund bereits
vollzogener Kürzungen der persönlichen Assistenzstunden sei eine vollwertige Assistenz für die behinderten
Kinder nicht mehr gewährleistet. Die Petition wird von 433 Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für Bildung
und W issenschaft und der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen eingeholt. Zudem hatten die
Petenten die Möglichkeit, ihr Anliegen im Rahmen der öffentlichen Ber atung persönlich zu erläutern. Unter
Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt
dar:

Die Systemumstellung von der persönlichen Assistenz auf die Schulassistenz ist zum einen dem im Zuge
der Sch ulgesetzreform 2010 vorgenommenen Paradigmenwechsel geschuldet, nach welchem die inklusive
Beschulung behinderter Kinder künftig den Regelfall darstellt. Zum anderen erklärt sie sich daraus, dass
sowohl die Zahl der gewährten Assistenzen als auch die Bandbreite der erbrachten
Unterstützungsleistungen in der Vergangenheit derart angewachsen sind, dass die zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel nicht mehr ausreichen. Um diesen Herausforderungen gerecht werden zu können, ist es
nach Ansicht der zuständigen se natorischen Behörden unumgänglich, dass zukünftig die Mittel für die
persönliche Unterstützung unmittelbar den Schulen zur Verfügung stehen. Hiermit werde die Möglichkeit
geschaffen, dass sich eine Schulassistenz im Rahmen der Inklusion auch um mehrere Kinder kümmern
könne, sofern freie Kapazitäten bestehen.

Der Petitionsausschuss teilt diese Auffassung, zumal - abgesehen von im Einzelfall begründeten Kürzungen
- die Zahl der wöchentlich gewährten Assistenzstunden von 3678 Stunden im Schuljahr 2011/2012 auf 3915
Stunden im Schuljahr 2012/2013 angestiegen ist. Weiterhin konnte in der Zwischenzeit das Verfahren zur
Gewährung von Assistenzen weiter vereinfacht werden. Den Eltern steht in den Zentren für unterstützende
Pädagogik (ZUP) ein zentraler Ansprechpart ner zur Verfügung, der sich für die Eltern um das gesamte
Verfahren, insbesondere um den Kontakt zur Sozialbehörde, die auch im Jahr 2013 weiter für die
Gewährung der Mittel zuständig ist, kümmert.

Auch wenn die zuständigen senatorischen Behörden einräumen, dass die Umstrukturierung der
Assistenzsysteme aufgrund der komplexen Materie Schwierigkeiten bereite und die Übergangsphase noch
andauere, ist der Petitionsausschuss der Auffassung, dass die wesentlichen Schwierigkeiten in der
Zwischenzeit weitgehend a usgeräumt werden konnten und die Systemumstellung insgesamt nicht zu einer
rechtlichen oder praktischen Verschlechterung der Betreuungssituation führt oder geführt hat. Der
Petitionsausschuss sieht daher keine Möglichkeit, dem Anliegen der Petenten zu ents prechen.

Begründung (PDF)


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