Περιοχή: Βρέμη

S 18/82 - Ansiedlung eines Abfallzwischenlagers und Überprüfung von Bebauungsplänen

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
782 Υποστηρικτικό 782 σε Βρέμη

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

782 Υποστηρικτικό 782 σε Βρέμη

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

  1. Ξεκίνησε 2012
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά der Bremischen Bürgerschaft.

05/09/2012, 2:00 π.μ.

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 11 vom 5. September 2012

Der Ausschuss bittet, folgende Petitionen für erledigt zu erklären:

Eingabe Nr.: S 18/82
S 18/97

Gegenstand:
Ansiedlung eines Abfallzwischenlagers

Begründung:
Die Petenten wenden sich gegen die geplante Ansiedlung eines Abfallzwischenlagers in ihrem
Stadtteil. Sie befürchten eine mögliche Gefährdung der Bevölkerung durch giftige und gefährliche
Abfälle, da sich das Gelände in unmittelbarer Nachbarschaft zur Wohnbebauung befindet. Die Petition
wird von 872 Mitzeichnern unterstützt. Außerdem liegen dem Petitionsausschuss mehr als 100
schriftlich eingereichte Unterstützungsunterschriften vor.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petenten eine Stellungnahme des Senators für
Umwelt, Bau und Verkehr eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der
parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie hat am 19. Juli 2012
beschlossen, für das hier interessierende Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Dadurch sollen
die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die gewachsene Gemengelage
zwischen der Wohnnutzung und dem Gewerbe so zu überplanen, dass ein möglichst schonender
Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Nutzungen erreicht werden kann. Der Bebauungsplan soll
das Gewerbegebiet gliedern mit dem Ziel, Betriebe, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
genehmigungspflichtig sind, auszuschließen. Das würde auch für ein Abfallzwischenlager gelten. Im
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden die von den Petenten eingebrachten Bedenken
berücksichtigt.

Gleichzeitig hat die Deputation eine Veränderungssperre für das Plangebiet beschlossen. Hierdurch
wird es möglich, die beantragte Genehmigung für das Abfallzwischenlager abzulehnen.

Begründung (PDF)


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