S 19/153 - Parkmarkierungen in der Holsteiner Straße

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
1 Unterstützer 1 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

1 Unterstützer 1 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

19.01.2019, 03:38

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 33 vom 30. November 2018

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die
Stadtbürgerschaft keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 19/153

Gegenstand:
Parkmarkierung in der Holsteiner Straße

Begründung:
Die Petentin fordert das Parken in der Holsteiner Straße in Richtung Hohweg zu
ermöglichen. Darüber hinaus beschwert sich die Petentin über das hohe
Verkehrsaufkommen, insbesondere von LKWs, über Geschwindigkeitsverstöße, die
Linienführung der Linie 20 der BSAG und die in der Holsteiner Straße gelegene
Bushaltestelle.

Die Petition wird von 1 Mitzeichnerin unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin Stellungnahmen des
Senators für Umwelt, Bau und Verkehr und des Senators für Inneres eingeholt sowie
eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Außerdem hatte die Petentin die Möglichkeit, ihr
Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern. Unter
Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
zusammengefasst wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss kann dem Anliegen der Petentin nicht entsprechen. Der Senator
für Umwelt, Bau und Verkehr hat dem Ausschuss nachvollziehbar dargelegt, dass die
rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen zur Genehmigung des Parkens in der
Holsteiner Straße nicht vorliegen. Ein dauerhaftes Parken auf der Fahrbahn würde zu
einer Behinderung des Verkehrs führen; die bisherige Fahrbahnbreite wird benötigt, um
eine Begegnung von breiteren Fahrzeugen und Bussen zu ermöglichen. Das
aufgesetzte Parken auf dem Radweg kann nicht ermöglicht werden, da der
Aufbau/Untergrund nicht tragfähig ist. Die Bordsteinkanten sind sowohl für die Reifen
der Fahrzeuge als auch für den Unterboden zu hoch. Aus diesem Grund ist die
ursprünglich erfolgte Anordnung des Parkens auf der einen Seite der Holsteiner Straße
- laut Vertreter des Amtes für Straßen und Verkehr in der öffentlichen Beratung -
schließlich wieder zurückgenommen worden.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Holsteiner Straße eine Erschließungs- und
Hauptverkehrsstraße ist. Nach einer Untersuchung des Amtes für Straßen und Verkehr
liegt das Verkehrsaufkommen in der Holsteiner Straße am unteren Ende der Skala für
entsprechende Straßen.

Der Ausschuss hat Verständnis für den Unmut der Petentin über den knappen Parkraum.
Er gibt allerdings zu bedenken, dass Stellplätze im öffentlichen Raum sich als Privileg
darstellen, das nicht in allen Straßenräumen Platz findet. Die Straßenfunktion muss zur
Erschließung und als Hauptverkehrsstraße erhalten bleiben, da die anschließenden
Wohnstraßen ansonsten nicht mehr erreichbar wären. Die aktuellen Gegebenheiten
beruhen zudem auf einem Betriebsplan, der nach diversen Abstimmungsgesprächen
zwischen dem Amt für Straßen und Verkehr und dem Beirat Walle umgesetzt worden
ist. In der Folge wurde eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h angeordnet, die
Bushaltestelle erhalten, ebenso wie die Halte- und Parkverbote und das LKW-
Fahrverbot in Richtung Hohweg. Bezüglich der LKW ist ferner anzumerken, dass die
Durchfahrt unter der Eisenbahnbrücke zwischen Holsteiner Straße und Hohweg
untersagt ist, um Schleichverkehre in das Gewerbegebiet nördlich der Bahn über den
Osterfeuerberger Ring zu unterbinden. Die Linienführung der Linie 20 sieht der
Ausschuss als notwendig zur Stärkung der Erreichbarkeit und Erschließung des
Wohnquartiers an.

Soweit die Petentin Geschwindigkeitsverstöße moniert, ist seitens des Ausschusses
festzuhalten, dass eine Auswertung des Verkehrsunfalllagebildes durch die Polizei
Bremen keinen Unfall im Zusammenhang mit überhöhter Geschwindigkeit aufzeigt. Der
Ausschuss begrüßt jedoch, dass seitens der Polizei verstärkt
Verkehrsüberwachungsmaßnahmen stattfinden, um eventuelle Ausweich- und
Schleichverkehre durch LKWs zu unterbinden und der Senator für Inneres angekündigt
hat, die Verkehrsentwicklung weiterhin im Auge zu behalten und gezielte
Geschwindigkeitsüberwachungen vorzunehmen. Für weitergehende Maßnahmen sieht
der Ausschuss derzeit keine Notwendigkeit.

Begründung (PDF)


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