Région: Brême

S 19/298: Ausschreibungen zum Baumschnitt

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
1 Supporter 1 en Brême

Le processus de pétition est terminé

1 Supporter 1 en Brême

Le processus de pétition est terminé

  1. Lancé 2017
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne der Bremischen Bürgerschaft.

12/09/2018 à 04:40

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 30 vom 17. August 2018

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die
Stadtbürgerschaft keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 19/298

Gegenstand:
Ausschreibungen Baumschnitt

Begründung:
Der Petent regt an, Ausschreibungen für Baumfällungen zukünftig dahingehend zu ändern,
dass Bäume in den öffentlichen Grünanlagen nach Fällung dort verbleiben. Dies würde zu
einer Kostenersparnis führen.

Die Petition wird von einer Mitzeichnerin unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des
Senators für Umwelt, Bau und Verkehr eingeholt. Außerdem hatte der Petent die
Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern.
Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
zusammengefasst wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss hat große Sympathie für das Anliegen des Petenten, er kann dieses
jedoch nicht unterstützen.

Der für die Unterhaltung der Straßenbäume zuständige Umweltbetrieb Bremen agiert an
geeigneten Standorten bereits seit Jahren, wie vom Petenten angeregt. In vielen
Parkanlagen und Grünzügen gefällte Bäume verbleiben dort als Totholz für Insekten und
Wirbeltiere. Darüber hinaus werden Baumstämme den Umweltverbänden, Schulen und
Kindertagesstätten kostenlos zur Verfügung gestellt sowie als Spielbäume auf Spielplätzen
verwendet. Eine so genannte vertikale Altholzlagerung, das Stehenlassen von
Baumstämmen, um Insekten und Spechten die Möglichkeit zu geben an dem Baum zu
arbeiten, wird solange durchgeführt, bis der Baum nicht mehr zu halten ist.

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr hat darüber hinaus jedoch für den Ausschuss
nachvollziehbar dargestellt, dass anfallendes Material nicht in allen Fällen in Grünanlagen
sowie im Straßenbegleitgrün vor Ort verbleiben kann. Neben der Verkehrssicherungspflicht
sind diesbezüglich auch ästhetische und freiraumplanerische Anforderungen zu beachten.

In der öffentlichen Beratung hat der Vertreter des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr
darüber hinaus dem Argument der Kostenersparnis nachvollziehbar entgegengestellt, dass
ein Verbleib der Bäume zu einer erschwerten Pflege der Grünanlagen von Hand und somit
zu erhöhten Kosten führen würde, da große Gerätschaften nicht eingesetzt werden
könnten.

Der Petitionsausschuss begrüßt die umfangreichen Maßnahmen des Senators für Umwelt,
Bau und Verkehr. Für eine darüber hinausgehende Änderung von Ausschreibungen sieht
er vor diesem Hintergrund keine Notwendigkeit.

Begründung (PDF)


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