02. 12. 2020 9:21
Eine besondere Personengruppe wird durch die hessische Hundeverordung mit der Listenhundregelungen explizit benachteiligt.
Eine Ausbildung zum Therapiehund, behindertenbegleithund, Rettungshund wird wegen der irrigen Annahme genetischer Gefährlichkeit in Hessen meistens nicht möglich sein, da sich die meisten Hilfsorganisationen, ausbildungsinstitutionen und Ausbilder an der „Listenhundregelungen der hessischen Hundeverordung orientieren. Eine Ausbildung, noch nicht mal eine eignungsüberprüfung wird oft abgelehnt mit dem Verweis auf die hessische Hundeverordung!
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