30/03/2019, 03:22
Pet 1-18-12-951-027143 Seeschifffahrt
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, die von 1998 bis 2013 geltende
Schiffbesetzungsverordnung wieder in Kraft zu setzen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 474 Mitzeichnungen und 5 Diskussionsbeiträge
sowie 475 Unterschriften vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle
der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, in der am 1. August
2013 in Kraft getretene Schiffsbesetzungsverordnung (SchBesV) sei bei der
Neufassung durch das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung nach dessen eigener Aussage ein redaktioneller Fehler
aufgenommen worden, der bis heute noch nicht korrigiert worden sei. Dies habe
Auswirkungen auf die Schiffsbesatzung, da die Regelung, nach der auf einem Schiff
unter deutscher Flagge ein weiteres wachbefähigtes Besatzungsmitglied
Unionsbürger sein müsse, entfallen sei. Infolgedessen seien statt der bis dahin
vorgeschriebenen fünf, nur noch vier Unionsbürger als Schiffsbesatzung gesetzlich
vorgeschrieben. Der Deutsche Bundestag solle diese redaktionellen Fehler
korrigieren, ansonsten sei zu befürchten, dass der Verband Deutscher Reeder (VDR)
eine weitere Reduzierung der Schiffsbesatzung auf nur zwei Unionsbürger
durchsetze. Diese Personalentwicklung stehe im Widerspruch zu einem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum sogenannten Zweitregister Gesetz vom
10. Januar 1995. In seiner Urteilsbegründung habe das Gericht die Vereinbarkeit des
Gesetzes mit dem Grundgesetz (GG), unter anderem auch mit Hinweis auf die
Regeln der Schiffsbesetzungsverordnung, festgestellt. Eine weitere Reduzierung der
Schiffbesatzung sei vor diesem Hintergrund des Urteils nicht hinzunehmen. Ferner
habe das BVerfG sinngemäß ausgeführt, dass die Besorgnisse der Gewerkschaften
hinsichtlich der Schiffsbesatzung unbegründet seien: Die SchBesV schreibe die
Arbeitsplätze für sieben deutsche Besatzungsmitglieder fest. Dadurch würden die
maritime Kompetenz und die seemännische Beschäftigung gesichert. Angesichts der
Flottengröße und Beschäftigtenzahlen sei nicht zu befürchten, dass die Flotte
handlungsunfähig werden könnte. Weiterhin wird mit der Petition ausgeführt, dass
die geltende fehlerhafte SchBesV verfassungswidrig sei. Die Ausführungen des
BVerfG zur SchBesV hätten sich als nicht haltbar erwiesen.
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird im Hinblick auf die weiteren Einzelheiten zu
dem Anliegen auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte
wie folgt zusammenfassen:
Der Ausschuss stellt einleitend fest, dass die SchBesV in der 18. Wahlperiode
sowohl Gegenstand parlamentarischer Initiativen und Bundestagsdebatten als auch
Gegenstand von Anfragen an die Bundesregierung war: Die Koalitionsfraktionen von
CDU/CSU und SPD haben den gemeinsamen Antrag „Die maritime Wirtschaft
stärken und ihre Bedeutung für Deutschland hervorheben“ (Drucksache 18/6328)
vorgelegt. Die Fraktion DIE LINKE. hat einen Entschließungsantrag (Drucksache
18/7378) zu dem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der
Seeschifffahrt“ der Bundesregierung in den Deutschen Bundestag eingebracht.
Die Bundesregierung ist gemäß Beschluss des Deutschen Bundestages vom
21. Juni 2007 (Drucksache16/5437) zum Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD „Maritime Wirtschaft in Deutschland stärken“ vom 28. Februar 2007
(Drucksache 16/4423) aufgefordert, dem Deutschen Bundestag rund zwei Monate
vor der Nationalen Maritimen Konferenz über die Entwicklung und die
Zukunftsperspektiven der maritimen Wirtschaft in Deutschland zu berichten. Die
genannten Drucksachen können im Internet unter www.bundestag.de abgerufen
werden.
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die geänderte SchBesV, die die Anzahl und
die Qualifikation der Besatzung auf Handelsschiffen unter deutscher Flagge regelt,
am 1. Juli 2016 in Kraft getreten ist. Die Neuregelung sieht unter anderem vor, dass
die vorgeschriebene Anzahl von Unionsbürgern unter der Besatzung gesenkt wird.
Künftig muss zum Beispiel neben dem Kapitänsposten nur noch ein Offiziersposten
durch Unionsbürger besetzt sein. Ziel der Verordnung ist es, durch die Reduzierung
von europäischem Personal die Besatzungskosten zu senken und damit die
Wettbewerbsfähigkeit von Seeschiffen unter deutscher Flagge gegenüber denen
unter anderen Flaggen zu erhöhen. Außerdem wurde zur Entlastung der Reeder der
Lohnsteuereinbehalt erhöht und eine passgenaue Erstattung der Arbeitgeberanteile
zur gesetzlichen Sozialversicherung eingeführt.
Hintergrund der Änderung ist eine Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem VDR vom 10. Dezember 2015.
Mit Blick auf die Anzahl der Schiffe unter deutscher Flagge führt diese Vereinbarung
u. a. als Ziel auf, den Anteil der Tonnage unter deutscher Flagge in der deutschen
Handelsflotte zu steigern. Die Bundesregierung hat im Rahmen der 9. Nationalen
Maritimen Konferenz deutlich gemacht, dass sie von den Reedern ein klares
Bekenntnis zur deutschen Flagge erwartet. Der VDR hat zugesagt, sich bei
Umsetzung des Maßnahmenpaketes nach Kräften dafür einzusetzen, die Anzahl der
am hiesigen Standort ansässigen deutschen und europäischen Seeleute bei seinen
Mitgliedsunternehmen zu stabilisieren und zu steigern. Der Ausschuss hebt hervor,
dass die Vereinbarung auf dem Vertrauen basiert, dass sich der VDR zum hiesigen
Standort und zum Erhalt des maritimen Know-how in Deutschland bekennt.
Ergänzend fügt er hinzu, dass keine Sanktionen in die Vereinbarung aufgenommen
wurden und dass auch er entsprechende Entscheidungen der Reederschaft erwartet.
Bereits in dem Vierten Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung und die
Zukunftsperspektive der maritimen Wirtschaft in Deutschland (Drucksache 18/5764),
den sie im Vorfeld der 9. Nationalen Maritimen Konferenz im Oktober 2015 vorgelegt
hat, ist ausgeführt, dass die Krise in der Seeschifffahrt deutliche Auswirkungen auch
auf die maritime Ausbildung und Beschäftigung hat. Die Anzahl der deutschen
Seeleute auf Schiffen unter deutscher Flagge ist zurückgegangen. Nach einem
jahrelangen negativen Trend konnte im Jahr 2014 aber partiell ein leichter Anstieg
der Auszubildendenzahl registriert werden. Vorrangige Aufgabe des Maritimen
Bündnisses ist es, jungen Menschen mit Interesse an maritimen Berufen eine
verlässliche Perspektive zu bieten. Die Entscheidung von Reedereien, ihre Schiffe
unter ausländischer Flagge – und zunehmend unter Flaggen anderer
EU-Mitgliedsstaaten wie Portugal – zu fahren, wird mit den Mehrkosten der
deutschen Flagge begründet. Auch wenn deren Höhe je nach Schiffsbesatzung und
Geschäftsmodell unterschiedlich sein dürfte, verbleibt ein Wettbewerbsnachteil mit
Blick auf die Lohnnebenkosten. Die Instrumente zur Förderung der Beschäftigung in
der deutschen Seeschifffahrt reichten vielfach nicht mehr aus, um den
konkurrenzfähigen Einsatz von Seeleuten aus Deutschland im europäischen und
internationalen Vergleich zu gewährleisten. Daher wurden die beiden o. g.
Änderungen in der SchBesV zur finanziellen Entlastung der Reeder vorgenommen.
Die Bundesregierung hat dem Ausschuss mitgeteilt, dass sie sich zunächst für eine
von den Bündnispartnern im Grundsatz als notwendig angesehene Änderung der
SchBesV eingesetzt hat. Bei gemeinsamen Gesprächen mit Vertretern von
Parlament, BMVI und BMWI am 3. Dezember 2015 und am 28. Januar 2016 konnten
sich die Sozialpartner jedoch auf keinen Kompromiss verständigen. Der Austritt der
Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) aus dem Maritimen Bündnis bedauert
der Petitionsausschiss in Übereinstimmung mit der Bundesregierung. Dennoch steht
diese fest zum Maritimen Bündnis. Es hat Tradition, ist eine „Marke“ und wird im
maritimen Cluster wahrgenommen. Die mit dem Ausscheiden von ver.di
verbundenen möglichen Folgen und Auswirkungen in der deutschen Seeschifffahrt
sollen mit den übrigen Bündnispartnern, den norddeutschen Ländern und dem VDR
erörtert werden. Außerdem hat die Bundesregierung angekündigt, dass sie das
Gespräch mit ver.di suchen wird.
Der Petitionsausschuss hat das BMVI im Dezember 2017 vor dem Hintergrund der
neuen SchBesV um Auskunft über die Entwicklung der Ausbildungs- und
Beschäftigungsverhältnisse in der deutschen Handelsschifffahrt gebeten. Das BMVI
führte dazu aus, dass sich entgegen der in der Petition vorgetragenen Befürchtung
die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zum 30. September 2017
im Vergleich zum Vorjahr 2016 von insgesamt 9.486 auf 9.748 gestiegen ist. Die
steigende Anzahl verteilt sich gleichmäßig auf deutsche (6.364) und ausländische
(3.384) Seeleute.
Anders als in der Begründung zur Petition dargestellt sind die maritime Kompetenz
und die deutschen Ausbildungsstätten aus Sicht des Ausschusses in ihrer Existenz
daher nicht gefährdet. Im Vergleich zum Vorjahr – Stand ist jeweils 31. Dezember –
beträgt die Zahl der im Jahr 2017 neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in der
Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker 152, plus 26, davon wurden 6 Verträge
wieder aufgelöst. Ferner wurden im Jahr 2017 163 Bescheinigungen für die
Ausbildung zum Nautischen Offiziersassistenten ausgestellt, ein Plus von 15 sowie
40 Bescheinigungen für Technische Offiziersassistenten, ein Plus von 3, erteilt.
Damit sind über die vom Bund geregelten Ausbildungsgänge im Jahr 2017
insgesamt 349 Personen neu in die Seeschifffahrt eingestiegen.
Der Petitionsausschuss erachtet es als sinnvoll, dass die Wirksamkeit des
Maßnahmenpaketes mit Blick auf die Einhaltung der VDR-Zusagen nach vier Jahren
evaluiert wird. Damit ist eine zeitnahe Evaluierung rechtzeitig vor Ablauf der
gesetzlichen Geltungsdauer der geänderten SchBesV von 60 Monaten gewährleistet.
Dabei werden die Auswirkungen der Änderung auf einen sicheren, effizienten und
gefahrlosen Schiffsbetrieb sowie im Hinblick auf das maritime Know-how in
Deutschland – Ausbildung und Beschäftigung – untersucht. Als Bezugsgrößen
werden die von der Knappschaft Bahn See ermittelten statistischen Angaben über
die Beschäftigung in der deutschen Seeschifffahrt mit Stand 31. Dezember 2015
sowie die entsprechenden Angaben der Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt
herangezogen. In die Betrachtung werden darüber hinaus die Entwicklung der
Anzahl von Kauffahrteischiffen unter Bundesflagge und die Situation auf dem
deutschen seemännischen Arbeitsmarkt in Zusammenarbeit mit der Zentralen
Heuerstelle einbezogen.
Das BMVI wird gemeinsam mit den Partnern des Maritimen Bündnisses die
Zielerreichung der neuen SchBesV regelmäßig beobachten und den Ausschuss für
Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages jährlich über den
Stand der Evaluierung unterrichten. Die Bundesregierung hat zudem angekündigt,
zielgerichtet Maßnahmen zu ergreifen, die sich aufgrund der Evaluierung empfehlen.
Der Petitionsausschuss begrüßt die Bemühungen der Bundesregierung, die
Seeschifffahrtsbranche insgesamt zu stärken. Vor diesem Hintergrund begrüßt er die
bereits vorgesehene Evaluierung und erachtet das Einleiten eventueller
Folgemaßnahmen als unerlässlich. Abschließend hält der Ausschuss fest, dass die
Befürchtungen hinsichtlich der negativen Auswirkungen der novellierten SchBesV in
Bezug auf Ausbildung und Beschäftigung bisher nicht eingetreten sind.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen, die von 1998 bis 2013 geltende
Schiffbesetzungsverordnung wieder in Kraft zu setzen, nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung (PDF)