Kansalaisoikeudet

Sperrt die Stege auf!

Vetoomus on osoitettu
Landrat Stefan Frey
110 Tukeva 62 sisään Landkreis Starnberg

Vetoomuksen vastaanottaja ei ole vastannut.

110 Tukeva 62 sisään Landkreis Starnberg

Vetoomuksen vastaanottaja ei ole vastannut.

  1. Aloitti 2021
  2. Keräys valmis
  3. Täytetty 30.6.2021
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

01.07.2023 klo 2.11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team



13.05.2021 klo 19.26

Liebe Unterstützer:Innen meiner Petition

Die gute Nachricht zuerst. Landrat Frey hat diese Woche endlich eingelenkt und auch die anhaltend niedrige Inzidenz zum Anlass genommen, die Stege wieder zu öffnen. Die SZ hat gestern darüber berichtet: www.sueddeutsche.de/muenchen/starnberg/starnberger-see-ammersee-stege-oeffnung-1.5291321

Parallel zu meiner Petition hatte der Starnberger RA Hans-Peter Tauche für eine Mandantin geklagt, die einen der Badestege auch im Winter regelmäßig zum Eisschwimmen nutzt. Die Klage wurde vom Verwaltungsgericht München abgewiesen. Auch die Geschichte von Andreas Brückel hat viele Menschen die Augen geöffnet, wie schnell und tief eine solche pauschale Anordnung in das Leben und die Gesundheit vieler Menschen eingreifen kann.
SZ: www.sueddeutsche.de/muenchen/starnberg/starnberger-see-corona-regeln-protest-behinderung-inklusion-1.5283274

Die Anzahl der Unterschriften für diese Petition blieb mit 107 hinter meinen Erwartungen zurück. Es lag sicher auch am anhaltend schlechten Wetter seit Februar, dass das Thema für viele Betroffene bei all den anderen durch Corona erzeugten Einschränkungen und Sorgen keine große Rolle spielte. Es soll uns aber als Mahnung dienen, wie schnell und willkürlich der Staat in liebgewonnene Gewohnheiten und Freiheiten eingreifen kann ohne sich dafür rechtfertigen zu müssen oder die Maßnahmen auf sorgfältig geprüfte Abwägungen und Fakten zu stützen. Ich würde jederzeit wieder gegen ähnliche Repressalien vorgehen, auch wenn es schwierig ist oder man Gefahr läuft, den eigenen Ruf zu schädigen.

Daher bedanke ich mich bei jedem Einzelnen von Euch, der mich mit meinem Problem nicht alleine gelassen hat und mir damit bestätigt hat, wie wichtig es ist für Freiheit und liberale Werte aufzustehen und gegen Eingriffe in unsere Lebensart seine Stimme zu erheben.

Ich hoffe inständig, dass wir das Schlimmste jetzt hinter uns haben und sich das Misstrauen gegen die Staatsgewalt wieder abschwächen lässt.

Viele Grüße aus Herrsching
Alex



29.04.2021 klo 9.14

Die Sperrung der Stege wurde an allen öffentlichen Stegen im Landkreis veranlasst.


Neuer Petitionstext:

Die Gemeinde Herrsching hatund andere Gemeinden im Landkreis haben am 25.2. auf Anweisung des Landratsamtes Starnberg nach einem Beschluss der Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) die öffentlichen Stege am AmmerseeAmmersee, Pilsensee, Wörthsee, Wesslinger See und Starnberger See absperren müssen. Ein Betreten hat nun eine Geldstrafe zur Folge. Wir fordern den Landrat auf, diesen Beschluss zurückzunehmen.



Neue Begründung:

Die Maßnahme erscheint willkürlich und hat keine belegbare Wirksamkeit für den Infektionsschutz. Zudem ist die Rechtsgrundlage fraglich. Im Gegensatz zu früheren Maßnahmen wie dem Alkoholverbot, wurde hierfür keine Allgemeinverfügung erlassen, sondern vom Hausrecht Gebrauch gemacht. Zumindest in Herrsching ist das Hausrecht am Steg anfechtbar, da sich die Stege bereits auf Landsberger Flur befinden und die Absperrung nicht VOR sondern AUF den Stegen errichtet wurden.

Auch im Bezug auf das Verhältnismäßkeitsprinzip erfüllt die Maßnahme keine erforderliche Grundbedingung. Beispiel Geeignetheit: Die Absperrung der Badestege führt nicht zu einer Reduktion des Infektionsgeschehens, sondern im Gegenteil durch Reduzierung der Sitzgelegenheiten zu einer Konzentration, da es Leute dazu zwingt, auf wenigen Bänken, Kaimauern und Wiesen ein Sonnenbad zu genießen. Nach Monaten der Disziplin besteht die Gefahr, dass die Bevölkerung diese Maßnahme, die bereits im Frühjahr 2020 kurzzeitig in Kraft gesetzt wurde als Provokation versteht und mit zunehmender Skepsis und Renitenz reagiert. EinerDie dermeisten StegeAbsperrungen wurdewurden 3bereits wenige Tage nach Errichtung bereitsbeschädigt beschädigt.und beschmiert. Auch wenn wir Vandalismus nicht gut heißen, zeigt diese Reaktion, wozu willkürliche Maßnahmen in Verbindung mit schlechter Kommunikation führen können.

Zu guter Letzt muss man in Pandemiezeiten auch die Bayerische Verfassung achten. Der sog. "Schwammerlparagraph" (Art. 141 Abs. 3) verpflichtet die Verwaltung zu folgendem: [...] Staat und Gemeinde sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen sowie Wanderwege und Erholungsparks anzulegen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 92 (51 in Landkreis Starnberg)


29.04.2021 klo 2.31

Gegen die Sperrung der Stege wurde nun Klage vor dem Münchner Verwaltungsgericht eingereicht - per Eilverfahren. Ich hoffe nach wie vor, dass eine außergerichtliche Einigung mit dem Landrat möglich ist.


Neues Zeichnungsende: 30.06.2021
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 90 (50 in Landkreis Starnberg)



30.03.2021 klo 14.24

Bis heute bleibt der Landrat eine rechtssichere Stellungnahme schuldig. Da bei den bisher vorherrschenden Wetterverhältnissen die Sperrung keine Sonnenanbeter negativ beeinflussen konnte, verlängern wir die Petition nochmals.


Neues Zeichnungsende: 30.04.2021
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 82 (46 in Landkreis Starnberg)


14.03.2021 klo 15.57

Neben einer Klage gegen die Sperrung der Stege durch einen Rechtsanwalt gab es ein Vandalismusereignis.


Neue Begründung:

Die Maßnahme erscheint willkürlich und hat keine belegbare positive Wirksamkeit für den Infektionsschutz. BeiZudem ungewöhnlichist hohendie TemperaturenRechtsgrundlage fraglich. Im Gegensatz zu früheren Maßnahmen wie dem Alkoholverbot, wurde hierfür keine Allgemeinverfügung erlassen, sondern vom Hausrecht Gebrauch gemacht. Zumindest in Herrsching ist das Hausrecht am Steg anfechtbar, da sich die Stege bereits auf Landsberger Flur befinden und die Absperrung nicht VOR sondern AUF den Stegen errichtet wurden.

Auch im FebruarBezug werdenauf amdas WochenendeVerhältnismäßkeitsprinzip zahlreicheerfüllt Besucherdie ausMaßnahme denkeine Städtenerforderliche München,Grundbedingung. AugsburgBeispiel und den umliegenden Landkreisen erwartet.Geeignetheit: Die Absperrung der Badestege führt nicht zu einer Reduktion des Besucherstroms,Infektionsgeschehens, sondern im Gegenteil durch Reduzierung der Sitzgelegenheiten zu einer Konzentration, da es Leute dazu zwingt, auf wenigen Bänken, Kaimauern und Wiesen ihrein Sonnenbad zu genießen. Nach Monaten der Disziplin besteht die Gefahr, dass die Bevölkerung diese Maßnahme, die bereits im Frühjahr 2020 kurzzeitig in Kraft gesetzt wurde als Provokation versteht und mit zunehmender Skepsis und Renitenz reagiert. Einer der Stege wurde 3 Tage nach Errichtung bereits beschädigt. Auch wenn wir Vandalismus nicht gut heißen, zeigt diese Reaktion, wozu willkürliche Maßnahmen in Verbindung mit schlechter Kommunikation führen können.

Zu guter Letzt muss man in Pandemiezeiten auch die Bayerische Verfassung achten. Der sog. "Schwammerlparagraph" (Art. 141 Abs. 3) verpflichtet die Verwaltung zu folgendem: [...] Staat und Gemeinde sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen sowie Wanderwege und Erholungsparks anzulegen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 77 (46 in Landkreis Starnberg)


14.03.2021 klo 15.42

Aus dem Landratsamt gibt es immer noch keine offizielle Erklärung zur Rechtsgrundlage. Aus dem Büro des Landrats ist zu vernehmen, dass man noch auf eine Rückmeldung einer Fachstelle im Haus warte. Eigentlich sollte man als Bürger davon ausgehen können, dass die Rechtsgrundlage VOR der Anordnung einer solchen fragwürdigen Maßnahme geklärt ist.


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