Steuerpolitik - Komplette Überarbeitung des Steuersystems

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
212 Unterstützende 212 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

212 Unterstützende 212 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

20.07.2019, 04:31

Petitionsausschuss

Pet 2-19-08-6101-012119
22115 Hamburg
Steuerpolitik

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung
Der Petent möchte die Senkung des Umsatzsteuersatzes auf 10% und den der
Einkommensteuer auf 1% erreichen. Zum Augleich sollen die Steuerzahler freiwillige
Zahlungen leisten können, wenn sie mit der Politik zufrieden seien.
Zur Begründung wird ausgeführt, das aktuelle Steuersystem sei zu kompliziert, darüber
hinaus würde sein Vorschlag ein gutes Mittel sein, um die Zufriedenheit der Bevölkerung
über die Politik kund zu tun und die Demokratie zu stärken.
Auf den weiteren Inhalt der Begründung wird Bezug genommen.
Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht. Es gab
57 Diskussionsbeiträge und 212 Unterstützungen/Mitzeichnungen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, zu der Eingabe
Stellung zu nehmen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich wie folgt
zusammenfassen:
Hauptaufgabe des Steuersystems ist die Erzielung von Einnahmen zur Bewältigung der
notwendigen Staatsausgaben. Die Steuerpolitik der Bundesregierung hat daher zum Ziel,
verlässliche steuerliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die dazu beitragen, die
Finanzierung der Ausgaben des Gemeinwesens zu gewährleisten. Hierfür braucht der
Staat Planungssicherheit, was nur mit einem stabilen Steuersystem gelingen kann. In
Deutschland bilden dabei die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer die grundlegenden
Säulen. Dieses System hat sich seit Jahren bewährt.
Petitionsausschuss

Das Einkommensteuerrecht in Deutschland basiert auf dem Grundsatz der Besteuerung
der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit. Das Einkommensteuerrecht
trägt dem durch die Freistellung des Existenzminimums und durch die sonstige
Gestaltung des Einkommensteuertarifs Rechnung. Es gilt im deutschen
Einkommensteuerrecht ein progressiver Einkommensteuertarif. Der Eingangssteuersatz
beträgt 14%, und der so genannte Spitzensteuersatz beläuft sich auf 42% ab einem zu
versteuernden Einkommen von 55.961 Euro. Zusätzlich wird auf sehr hohe Einkommen
ab einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von 260.533 Euro ein besonderer
Höchststeuersatz von 45% angewandt. Bis zur Einkommensgrenze, bei der der
Spitzensteuersatz beginnt, steigt der Steuersatz kontinuierlich an. Erst ab dieser Grenze
sind für jeden weiteren Euro bis zum Erreichen der Tarifstufe des Höchststeuersatzes 42%
Einkommensteuer zu zahlen. Menschen mit geringem Einkommen werden
dementsprechend geringer steuerlich belastet als Menschen mit hohem Einkommen. Dies
sichert eine gerechte Steuerlastverteilung.
Zur Forderung des Petenten betreffend die Umsatzsteuer ist darauf hinzuweisen, dass die
Umsatzsteuer (auch "Mehrwertsteuer" genannt) in der Europäischen Union weitgehend
harmonisiert ist. Jeder Mitgliedstaat - so auch Deutschland - ist an die verbindlichen
Vorgaben der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das
gemeinsame Mehrwertsteuersystem gebunden. Demnach muss der Normalsatz der
Mehrwertsteuer mindestens 15% betragen; in Deutschland liegt dieser bei 19%. Die
vorgeschlagene Einführung eines einheitlichen Steuersatzes von 10% wäre nach diesen
Vorgaben unionsrechtlich nicht zulässig.
Auch die vom Petenten vorgeschlagene Zweckbindung von Steuern würde dem Prinzip
der Gesamtdeckung, d.h. die Gesamtheit aller Einnahmen dient zur Finanzierung aller
Ausgaben widersprechen. Zu diesen Ausgaben zählen die Leistungen für soziale
Sicherung, die innere und die äußere Sicherheit, aber auch die Finanzierung von Bildung,
Gesundheit und Verkehrsinfrastruktur. Steuern sind Beiträge zum Gemeinwesen. Über
deren Verwendung entscheidet der demokratisch legitimierte (Haushalts-)Gesetzgeber,
also die gewählten Parlamente von Bund und Ländern.
Insgesamt besteht in Deutschland derzeit eine angemessene Balance von individuellen
Leistungsanreizen und gesamtgesellschaftlicher Verantwortung. Der Steuer- und
Petitionsausschuss

Abgabenbelastung stehen vielfältige staatliche Leistungen und ein gut ausgebautes
soziales Sicherungssystem gegenüber. Bereits heute erreicht das deutsche Steuer- und
Transfersystem im internationalen Vergleich eine hohe effektive Umverteilung. Im
Ergebnis führt dies in Deutschland zu einer erheblichen Reduktion der Ungleichheit der
verfügbaren Einkommen im Vergleich zu den Markteinkommen. Das ist das Ergebnis
eines gelungenen Ausgleichs zwischen effektiver Umverteilung und dem notwendigen
Erhalt von Anreizen für Leistung und erfolgreiche Innovationen. So werden Wachstum
und Beschäftigung nachhaltig gestärkt und der gesellschaftliche Wohlstand insgesamt
größer, was erst die Voraussetzung für eine effektive Umverteilung schafft.
Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss ein weiteres Tätigwerden nicht
in Aussicht stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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