Regija: Njemačka

Strafverfahren - Schaffung einer Deutschen Zentralstelle für IT-Verbrechensbekämpfung

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
60 60 u Njemačka

Peticija je odbijena.

60 60 u Njemačka

Peticija je odbijena.

  1. Pokrenut 2016
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

11. 09. 2017. 13:01

Pet 4-18-07-312-032062Strafverfahren
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.01.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird die Schaffung einer Deutschen Zentralstelle für IT-
Verbrechensbekämpfung gefordert.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dies sei erforderlich, weil eine
effektive Verbrechensbekämpfung im IT-Bereich bislang nicht existiere und das
Internet ein „rechtsfreier Raum“ sei. Insbesondere solle diese Zentralstelle für
Betroffene die Möglichkeit bieten, verdächtige E-Mails dorthin weiterzuleiten.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 60 Mitzeichnern unterstützt,
und es gingen 12 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf für die Schaffung einer „Deutschen
Zentralstelle für IT-Verbrechensbekämpfung“ besteht nicht, da in Deutschland sowohl
auf Ebene der Länder, als auch auf Ebene des Bundes verschiedene Zentralstellen für
die Bekämpfung von Computerstraftaten existieren und dementsprechend ein
hinreichender Schutz für die Bürgerinnen und Bürger gewährleistet ist.

Nach Maßgabe der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik
Deutschland sind für die Verfolgung von Straftaten grundsätzlich die Polizei- und
Justizbehörden der Länder zuständig. Dies gilt auch für die Ermittlung und Verfolgung
von Computerstraftaten (Cybercrime).
Speziell für den Bereich der Cybercrime wurden bei denPolizeien der Länder
Zentralstellengeschaffen, die – über die lokal zuständigen örtlichen
Polizeidienststellen hinaus – als kompetente Ansprechstellen Geschädigten im
Bereich der Computerkriminalität zur Verfügung stehen. Außerhalb der
Regelarbeitszeit wird diese Aufgabe von den jeweiligen Führungs- und Lagezentren
der Landespolizeien wahrgenommen. Im Bundeskriminalamt (BKA) wurde bereits
2012 innerhalb der Abteilung „Schwere und Organisierte Kriminalität“ eine eigene
Referatsgruppe „Cybercrime“ eingerichtet, die auf diesem Gebiet für Bund und Länder
als Zentralstelle fungiert.
Darüber hinaus haben die meisten Länder entwederSchwerpunktstaatsan-
waltschaftenzur Bekämpfung von Computerkriminalität (so die Länder Brandenburg
(Staatsanwaltschaft Cottbus), Thüringen (Staatsanwaltschaft Mühlhausen) und
Mecklenburg-Vorpommern (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Informations- und
Kommunikationskriminalität -IuK- in Rostock) oder Sonderdezernate bzw.
Ansprechpartner für Computerstraftaten bei den Staatsanwaltschaften geschaffen (so
die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-
Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen).
Dies gilt insbesondere auch für das Land Niedersachsen, dessen Einwohner der
Petent ist. Hier besteht bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle eine zentrale
Koordinierungs- und Unterstützungsstelle (ZOK = Zentrale Stelle Organisierte
Kriminalität und Korruption). Die ZOK, deren Aufgabengebiet den Bereich der
Internetkriminalität bzw. der Kriminalität auf dem Gebiet der Informations- und
Kommunikationstechnik (IuK-Kriminalität) umfasst, fungiert für den Bereich
Cybercrime als Koordinator und zentraler Ansprechpartner u. a. für die drei
niedersächsischen Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bekämpfung der IuK-
Kriminalität (Staatsanwaltschaften Göttingen, Osnabrück und Verden). In allen übrigen
Bundesländern bestehen vergleichbare Strukturen.
Auf Bundesebene wurde am 1. Januar 1991 außerdemdas Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik(BSI) gegründet, welches zum
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern gehört. Das BSI ist zuständig
für die Sicherung der IT der Bundesverwaltung sowie der Kritischen Infrastrukturen in

Deutschland und nimmt darüber hinaus als neutrale Stelle Beratungs-, Warnungs- und
Informationsaufgaben zu Fragen zur IT-Sicherheit in der Informationsgesellschaft
wahr. Derzeit sind dort ca. 600 Informatiker, Physiker, Mathematiker und andere
Mitarbeiter beschäftigt. Weiterer Personalaufwuchs ist geplant. Seinen Hauptsitz hat
das BSI in Bonn.
Zu den Aufgaben des BSI gehören nach dem Gesetz über das Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz) unter anderem:
Prüfung, Zertifizierung und Akkreditierung von IT-Produkten und –
Dienstleistungen,
Zentrale Stelle für die IT-Sicherheit in der Informationstechnik Kritischer
Infrastrukturen,
Warnung vor Schadprogrammen oder Sicherheitslücken in IT-Produkten,
IT-Sicherheitsberatung für die Bundesverwaltung,
Information und Sensibilisierung der Bürger für das Thema IT- und Internet-
Sicherheit,
Entwicklung einheitlicher IT-Sicherheitsstandards.
Unter der Federführung des BSI bilden das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV),
das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), das BKA, die
Bundespolizei (BPol), das Zollkriminalamt (ZKA), der Bundesnachrichtendienst (BND)
und die Bundeswehr das sog.Cyber-Abwehrzentrum. Alle Behörden arbeiten unter
strikter Wahrung ihrer jeweiligen gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse kooperativ
zusammen. Das Cyber-Abwehrzentrum ist mit den Lagezentren und entsprechenden
Einrichtungen der beteiligten Behörden vernetzt, in denen die operative Arbeit geleistet
wird. Hier werden alle Informationen zu Cyber-Angriffen, die Behörden im Rahmen
ihrer Zuständigkeiten eruieren, zusammengeführt.
So bewertet das BSI einen Cyber-Angriff aus technischer Sicht, das BfV befasst sich
mit der Frage, ob der Angriff möglicherweise von einem ausländischen
Nachrichtendienst ausgegangen ist und das BBK bewertet die Auswirkungen von
möglichen Angriffen auf Infrastrukturen. Die darüber hinaus mitwirkenden Behörden
fügen ihre Erkenntnisse über neue Angriffswege und Angriffswerkzeuge ein, dadurch
liegt innerhalb kürzester Zeit ein aktuelles, umfassendes Lagebild vor.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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