Straßenverkehrs-Ordnung - Einführung eines zwingenden Rechtsfahrgebotes bei Stau für Fahrzeuge über 2 m Breite

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

66 서명

청원은 승인되지 않았습니다

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  1. 시작됨 2018
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소식

2019. 11. 06. 오후 9:26

Petitionsausschuss

Pet 1-19-12-9213-005800
91077 Kleinsendelbach
Straßenverkehrs-Ordnung

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.10.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird ein zwingendes Rechtsfahrgebot für Fahrzeuge ab einer noch zu
bestimmenden Breite bei einsetzender Staubildung gefordert. Dadurch würde es
Rettungsfahrzeugen erleichtert, eine Unfallstelle zu erreichen.
Zu dieser Thematik liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 66 Mitzeichnungen und zehn
Diskussionsbeiträgen sowie weitere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor, die wegen
des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Behandlung zugeführt
werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte
im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass sich gerade in
letzter Zeit auf deutschen Straßen große Probleme mit der Bildung einer Rettungsgasse
aufgetan hätten. Durch eine zwingende Benutzung des rechten Fahrstreifens bei
beginnendem Stau würde eine deutlich einfachere und schnellere Anfahrt der
Rettungsfahrzeuge gewährleistet.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der
Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
Petitionsausschuss

Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei
Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge
im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge nach § 11 Absatz 2 der
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen
zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen
für eine Richtung eine freie Gasse (sogenannte Rettungsgasse) bilden.
Das Wechseln des Fahrstreifens ist damit nicht mehr erlaubt. Wechseln Fahrzeuge
dennoch den Fahrsteifen, handeln sie ordnungswidrig. Bei der vorgeschlagenen Regelung
müssten bereits sich im Überholvorgang befindliche Fahrzeuge – teils über mehrere
Fahrstreifen – auf den äußerst rechten Fahrstreifen wechseln. Dies würde bei einsetzender
Staubildung oder in stehenden Fahrzeugkolonnen unweigerlich zur Blockade der
gesamten Richtungsfahrbahn durch querstehende Fahrzeuge, insbesondere lange Lkw,
führen. Zudem wären im täglichen Berufsverkehr mit oft zähfließendem Verkehr (mal
schnell, mal langsam) ständige Fahrstreifenwechsel durch die genannten Fahrzeuge die
Folge, was sowohl der Flüssigkeit als auch der Sicherheit des Verkehrs abträglich wäre.
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung der
Sach- und Rechtslage die mit der Petition vorgeschlagene Änderung der StVO nicht zu
unterstützen. Der Ausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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