Kraj : Nemecko
 

Suchtgefahren - Unterstützung für Suchtkranke und ihre Familien

Žiadateľ petície nie je verejný
Petícia je zameraná na
Deutschen Bundestag

888 podpisy

Petícia bola uzatvorená

888 podpisy

Petícia bola uzatvorená

  1. Zahájená 2010
  2. Zbierka bola ukončená
  3. Predložené
  4. Dialóg
  5. Hotový

Toto je online petícia des Deutschen Bundestags.

správy

08. 06. 2017, 7:01

Birgit Rodig

Suchtgefahren

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.03.2011 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition
a) der Bundesregierung dem Bundesministerium für Gesundheit als Material zu
überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, der Deutsche Bundestag möge Initiativen ergreifen,
die ein menschenwürdiges Leben für suchtkranke Kinder und deren Angehörige
ermöglichen.

Die Petentin trägt vor, sie handele auch im Namen von Eltern von suchtkranken
Kindern
im Internet
sich
die
Drogenabhängigen,
verstorbenen
bzw.
zusammengefunden haben. Diese Eltern haben festgestellt, dass sie alle das gleiche
Leid tragen, weil
ihre Kinder süchtig sind. Die Eltern dieser suchtkranken Kinder
fühlen sich in ihrem Leid allein gelassen, ausgegrenzt und durch die Gesellschaft
stigmatisiert. Dies äußere sich durch die Verhaltensweisen von Ärzten, Polizisten,
Richtern und Behörden. Mit der Petition wird zum Ausdruck gebracht, dass die
Betroffenen das von ihnen erlittene Leid und Elend ihrer Kinder nicht
länger
schweigend hinnehmen wollen. Auch die gesunden Geschwister und die gesamten
Familien würden unter der Sucht der erkrankten Kinder leiden. Suchtkranke und ihre
Familien würden zunehmend sozial und finanziell
verelenden. Es fehlten
Therapieplätze und unterstützende Maßnahmen für die betroffenen Familien. Es wird
kritisiert, dass in der derzeitigen Suchtbekämpfung schwerpunktmäßig auf regressive
statt unterstützende bzw. heilende Maßnahmen gesetzt werde. Benötigt werde
jedoch
Therapie
und
Aufklärung
statt
Strafe.
Es
brauche mehr
Substitutionsvergabestellen und Cafés, in denen die Suchtkranken eine Anlaufstelle
(insbesondere auch zum waschen und duschen) für Hilfe durch Sozialarbeiter finden.

Es wird ferner vorgeschlagen, die Grundlagenforschung für Suchterkrankungen
stärker finanziell zu fördern.

Zu den Einzelheiten des Vorbringens wird auf die Petitionsakte Bezug genommen.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die innerhalb der Mitzeichnungsfrist die
Unterstützung von 888 Mitzeichnern fand und zu 118 Diskussionsbeiträgen geführt
hat.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung einer
Stellungnahme
des Bundesministeriums
für Gesundheit
(BMG) wie
folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss begrüßt das vorgetragene Anliegen. Er erkennt an, dass
viele Familien von Drogenabhängigen oder sonst suchterkrankten Menschen ein
schweres Schicksal und Leid zu ertragen haben.

So richtig und verständlich es auch ist, auf diese Problematik hinzuweisen, so muss
zutreffenderweise auch darauf hingewiesen werden, dass Deutschland über ein im
internationalen Vergleich sehr gut ausgebautes Angebot an Hilfen für Suchtkranke
bzw. Drogenabhängige und deren Familien verfügt.

Das gilt für niedrigschwellige Hilfen wie Drogenkonsumräume und Kontaktläden, für
ambulante Beratung und Behandlung in weit über 1.000 Beratungsstellen, für den
Entzug und die Entgiftung in Allgemeinkrankenhäusern und spezialisierten
Einrichtungen der Psychiatrie,
für die Entwöhnungsbehandlung und Therapie in
Einrichtungen der Medizinischen Rehabilitation,
für Nachsorgeangebote wie
Betreutes Wohnen und Beschäftigungsangebote und für den Bereich der Sucht-
Selbsthilfe. Detaillierte und umfassende Informationen Zum aktuellen Stand der
Versorgung in Deutschland finden sich im jährlich neu erscheinenden REITOX-
Bericht, der unter www.dbdd.de zur Verfügung steht.

Für diese vielfältigen und zahlreichen Angebote sind unterschiedliche Träger
zuständig;
vor allem die Kommunen, die Bundesländer, die gesetzliche
Krankenversicherung und die Rentenversicherungsträger. Ergänzend dazu fördert
das Bundesministerium für Gesundheit Modell- und Forschungsprojekte im
Versorgungsbereich. Darunter zählt auch die Förderung des Bundesverbandes der
Elternkreise suchtgefährdeter und suchtkranker Söhne und Töchter (BVEK) e. V. für
das auf zwei Jahre angelegte Projekt "Eltern helfen Eltern - Betroffenenkompetenzen
nutzen und Entwicklung ermöglichen" mit einem Zuschuss von über 68.000 Euro.
Weitere vom BMG geförderte Projekt erproben die aufsuchende Arbeit mit Familien

mit suchtkranken Kindern, das in fünf Ländern durchgeführte Projekt INCANT hat
erfolgreich den Ansatz der Multidimensionalen Familientherapie in der Arbeit mit
Familien umgesetzt, in denen ein Kind problematischen Cannabiskonsum aufwies,
und das Projekt "Eltern.aktiv" stellt Suchthilfeeinrichtungen erprobte Methoden und
Materialien zur Verfügung, mit denen Erstgespräche und Kurse mit Eltern eingesetzt
bzw. optimiert werden können. Die Rentenversicherungsträger legen großen Wert
auf die Arbeit mit den Angehörigen und Partnern während der Rehabilitation und die
Krankenversicherungen fördern ebenfalls Maßnahmen, die sich an die ganze Familie
richten. Die Bundeszentrale für Gesundheit bietet mit www.drugcom.de ein
umfassendes W issensportal
genannten
so
und
Suchtmitteln
allen
zu
VerhaltensSüchten und beispielsweise mit "Quit the shit" ein europaweit geschätztes
Onlineangebot zum Ausstieg aus problematischem Cannabiskonsum.

Darüber
das
dass
hin,
darauf
Petitionsausschuss
der
hinaus weist
Bundesministerium für Bildung und Forschung seit dem Jahr 2000 über 8 Jahre
hinweg die Grundlagenforschung im Bereich der Suchterkrankungen umfangreich
finanziert.

Die von der Petentin erwähnten familiären Belastungen sind den Abgeordneten des
Petitionsausschusses durchaus bekannt, wenn trotz aller Präventionsbemühungen
Kinder und Jugendliche in den Sog der Sucht und Drogenabhängigkeit geraten.
Gerade aus diesem Grund unterstützt der Petitionsausschuss die aufgezählten
suchtspezifischen Angebote zur Prävention, die überlebenssichernden Maßnahmen,
die Beratung und Behandlung und die Maßnahmen zur Förderung der
gesellschaftlichen Teilhabe.

Trotz der durchaus lobenswerten Bemühungen der Bundesregierung und der sonst
zuständigen Behörden meint der Petitionsausschuss, dass das vorgetragene
Anliegen keinesfalls aus dem Fokus der politisch Verantwortlichen geraten darf.
Damit das Anliegen nicht in Vergessenheit gerät, möchte der Petitionsausschuss den
Apell an die Bundesregierung aber auch an die im Deutschen Bundestag
vertretenden Fraktionen richten, dass in den Bemühungen, Hilfe für Sucht- und
Drogenerkrankte Menschen zu schaffen, nicht nachgelassen werden darf.

Der Petitionsausschuss hält es aus diesen grundsätzlichen Erwägungen für
angezeigt, die Petition der Bundesregierung - dem BMG - als Material zu überweisen
und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.


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