Suchtgefahren - Unterstützung für Suchtkranke und ihre Familien

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

888 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

888 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2010
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge Initiativen ergreifen, die ein menschenwürdiges Leben für suchtkranke Kinder und deren Angehörige ermöglichen.

Begründung

Wir, die Eltern von suchtkranken Kindern bzw. verstorbenen Drogenabhängigen, haben uns im Internet zusammengefunden. Wir haben festgestellt, dass wir alle das gleiche Leid tragen, weil unsere Kinder süchtig sind. Wir fühlen uns mit unserem Leid allein gelassen, ausgegrenzt und durch die Gesellschaft stigmatisiert. Dies äußert sich durch die Verhaltensweisen von Ärzten, Polizisten, Richtern und Behörden. Wir wollen das Leid und Elend unserer Kinder nicht länger schweigend hinnehmen. Auch die gesunden Geschwister und die ganze Familie leiden. Suchtkranke und ihre Familien verelenden sozial und finanziell. Es fehlen Therapieplätze und unterstützende Maßnahmen für betroffene Familien. Schwerpunkt in der Suchtbekämpfung sind zur Zeit regressive statt unterstützende/heilende Maßnahmen. Wir benötigen jedoch Therapie und Aufklärung statt Strafe. Wir brauchen mehr Substitutionsvergabestellen und Cafés, in denen die Suchtkranken eine Anlaufstelle (auch zum Waschen und Duschen) für Hilfe durch Sozialarbeiter finden. Ferner sollte die Grundlagenforschung für Suchterkrankungen finanziell besser gefördert werden.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 19.08.2010
Sammlung endet: 16.11.2010
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • am 08.06.2017
    Birgit Rodig

    Suchtgefahren

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.03.2011 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition
    a) der Bundesregierung dem Bundesministerium für Gesundheit als Material zu
    überweisen,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, der Deutsche Bundestag möge Initiativen ergreifen,
    die ein menschenwürdiges Leben für suchtkranke Kinder und deren Angehörige
    ermöglichen.

    Die Petentin trägt vor, sie handele auch im Namen von Eltern von suchtkranken
    Kindern
    im Internet
    sich
    die
    Drogenabhängigen,
    verstorbenen
    bzw.
    zusammengefunden haben. Diese Eltern haben festgestellt, dass sie alle das gleiche
    Leid tragen, weil
    ihre Kinder süchtig sind. Die Eltern dieser suchtkranken Kinder
    fühlen sich in ihrem Leid allein gelassen, ausgegrenzt und durch die Gesellschaft
    stigmatisiert. Dies äußere sich durch die Verhaltensweisen von Ärzten, Polizisten,
    Richtern und Behörden. Mit der Petition wird zum Ausdruck gebracht, dass die
    Betroffenen das von ihnen erlittene Leid und Elend ihrer Kinder nicht
    länger
    schweigend hinnehmen wollen. Auch die gesunden Geschwister und die gesamten
    Familien würden unter der Sucht der erkrankten Kinder leiden. Suchtkranke und ihre
    Familien würden zunehmend sozial und finanziell
    verelenden. Es fehlten
    Therapieplätze und unterstützende Maßnahmen für die betroffenen Familien. Es wird
    kritisiert, dass in der derzeitigen Suchtbekämpfung schwerpunktmäßig auf regressive
    statt unterstützende bzw. heilende Maßnahmen gesetzt werde. Benötigt werde
    jedoch
    Therapie
    und
    Aufklärung
    statt
    Strafe.
    Es
    brauche mehr
    Substitutionsvergabestellen und Cafés, in denen die Suchtkranken eine Anlaufstelle
    (insbesondere auch zum waschen und duschen) für Hilfe durch Sozialarbeiter finden.

    Es wird ferner vorgeschlagen, die Grundlagenforschung für Suchterkrankungen
    stärker finanziell zu fördern.

    Zu den Einzelheiten des Vorbringens wird auf die Petitionsakte Bezug genommen.

    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die innerhalb der Mitzeichnungsfrist die
    Unterstützung von 888 Mitzeichnern fand und zu 118 Diskussionsbeiträgen geführt
    hat.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung einer
    Stellungnahme
    des Bundesministeriums
    für Gesundheit
    (BMG) wie
    folgt
    zusammenfassen:

    Der Petitionsausschuss begrüßt das vorgetragene Anliegen. Er erkennt an, dass
    viele Familien von Drogenabhängigen oder sonst suchterkrankten Menschen ein
    schweres Schicksal und Leid zu ertragen haben.

    So richtig und verständlich es auch ist, auf diese Problematik hinzuweisen, so muss
    zutreffenderweise auch darauf hingewiesen werden, dass Deutschland über ein im
    internationalen Vergleich sehr gut ausgebautes Angebot an Hilfen für Suchtkranke
    bzw. Drogenabhängige und deren Familien verfügt.

    Das gilt für niedrigschwellige Hilfen wie Drogenkonsumräume und Kontaktläden, für
    ambulante Beratung und Behandlung in weit über 1.000 Beratungsstellen, für den
    Entzug und die Entgiftung in Allgemeinkrankenhäusern und spezialisierten
    Einrichtungen der Psychiatrie,
    für die Entwöhnungsbehandlung und Therapie in
    Einrichtungen der Medizinischen Rehabilitation,
    für Nachsorgeangebote wie
    Betreutes Wohnen und Beschäftigungsangebote und für den Bereich der Sucht-
    Selbsthilfe. Detaillierte und umfassende Informationen Zum aktuellen Stand der
    Versorgung in Deutschland finden sich im jährlich neu erscheinenden REITOX-
    Bericht, der unter www.dbdd.de zur Verfügung steht.

    Für diese vielfältigen und zahlreichen Angebote sind unterschiedliche Träger
    zuständig;
    vor allem die Kommunen, die Bundesländer, die gesetzliche
    Krankenversicherung und die Rentenversicherungsträger. Ergänzend dazu fördert
    das Bundesministerium für Gesundheit Modell- und Forschungsprojekte im
    Versorgungsbereich. Darunter zählt auch die Förderung des Bundesverbandes der
    Elternkreise suchtgefährdeter und suchtkranker Söhne und Töchter (BVEK) e. V. für
    das auf zwei Jahre angelegte Projekt "Eltern helfen Eltern - Betroffenenkompetenzen
    nutzen und Entwicklung ermöglichen" mit einem Zuschuss von über 68.000 Euro.
    Weitere vom BMG geförderte Projekt erproben die aufsuchende Arbeit mit Familien

    mit suchtkranken Kindern, das in fünf Ländern durchgeführte Projekt INCANT hat
    erfolgreich den Ansatz der Multidimensionalen Familientherapie in der Arbeit mit
    Familien umgesetzt, in denen ein Kind problematischen Cannabiskonsum aufwies,
    und das Projekt "Eltern.aktiv" stellt Suchthilfeeinrichtungen erprobte Methoden und
    Materialien zur Verfügung, mit denen Erstgespräche und Kurse mit Eltern eingesetzt
    bzw. optimiert werden können. Die Rentenversicherungsträger legen großen Wert
    auf die Arbeit mit den Angehörigen und Partnern während der Rehabilitation und die
    Krankenversicherungen fördern ebenfalls Maßnahmen, die sich an die ganze Familie
    richten. Die Bundeszentrale für Gesundheit bietet mit www.drugcom.de ein
    umfassendes W issensportal
    genannten
    so
    und
    Suchtmitteln
    allen
    zu
    VerhaltensSüchten und beispielsweise mit "Quit the shit" ein europaweit geschätztes
    Onlineangebot zum Ausstieg aus problematischem Cannabiskonsum.

    Darüber
    das
    dass
    hin,
    darauf
    Petitionsausschuss
    der
    hinaus weist
    Bundesministerium für Bildung und Forschung seit dem Jahr 2000 über 8 Jahre
    hinweg die Grundlagenforschung im Bereich der Suchterkrankungen umfangreich
    finanziert.

    Die von der Petentin erwähnten familiären Belastungen sind den Abgeordneten des
    Petitionsausschusses durchaus bekannt, wenn trotz aller Präventionsbemühungen
    Kinder und Jugendliche in den Sog der Sucht und Drogenabhängigkeit geraten.
    Gerade aus diesem Grund unterstützt der Petitionsausschuss die aufgezählten
    suchtspezifischen Angebote zur Prävention, die überlebenssichernden Maßnahmen,
    die Beratung und Behandlung und die Maßnahmen zur Förderung der
    gesellschaftlichen Teilhabe.

    Trotz der durchaus lobenswerten Bemühungen der Bundesregierung und der sonst
    zuständigen Behörden meint der Petitionsausschuss, dass das vorgetragene
    Anliegen keinesfalls aus dem Fokus der politisch Verantwortlichen geraten darf.
    Damit das Anliegen nicht in Vergessenheit gerät, möchte der Petitionsausschuss den
    Apell an die Bundesregierung aber auch an die im Deutschen Bundestag
    vertretenden Fraktionen richten, dass in den Bemühungen, Hilfe für Sucht- und
    Drogenerkrankte Menschen zu schaffen, nicht nachgelassen werden darf.

    Der Petitionsausschuss hält es aus diesen grundsätzlichen Erwägungen für
    angezeigt, die Petition der Bundesregierung - dem BMG - als Material zu überweisen
    und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

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