Alueella: Thüringen

Thüringer Betreuungsgeld / Übergangsregelung

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
26 Tukeva 26 sisään Thüringen

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

26 Tukeva 26 sisään Thüringen

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

  1. Aloitti 2015
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Thüringer Landtages .

25.01.2016 klo 17.24

Die Petition wurde am 8. Juni 2015 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags ver-öffentlicht und konnte bis zum 20. Juli 2015 mitgezeichnet werden. Dabei ist die Petition von 26 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt worden. Nach § 16 Abs. 1 Thüringer Petitionsgesetz wird eine öffentliche Anhörung aber nur dann durchgeführt, wenn eine Petition von mindestens 1.500 Mitzeichnern unterstützt wurde. Dies war vorliegend jedoch nicht der Fall.

Im Ergebnis seiner Beratung weist der Petitionsausschuss auf Folgendes hin:

Die Regierungsfraktionen haben im ersten Quartal 2015 einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes in den Landtag eingebracht. Die Aufhebung der Leistungen nach dem Thüringer Erziehungsgeldgesetz sollte, entsprechend dem Gesetzentwurf, nach einem Stichtag erfolgen. Nach Auswertung des parlamentarischen Anhörungsverfahrens wurde der Stichtag festgelegt. Nach dem nunmehr verabschiedeten Gesetz können Familien, deren Kinder bis zum 30. Juni 2015 geboren wurden, Leistungen nach dem Thüringer Erziehungsgeldgesetz beantragen. Für Kinder, die ab 1. Juli 2015 geboren werden, besteht kein Leistungsanspruch mehr.

Die Stichtagsregelung im Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes war durch den Petitionsausschuss nicht zu beanstanden und er hat die Petition abgeschlossen.


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