Erfolg

Umsatzsteuer - Deutsche Post AG

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
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Der Petition wurde entsprochen

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Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2006
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08.06.2017, 13:14

Bundesverband der Kurier-Express-Post-
Dienste e. V.; Rudolf Pfeiffer

Umsatzsteuer

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.10.2011 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, die Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post AG
sofort oder spätestens zum 31.12.2007 aufzuheben.

Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internet-Seite des Deutschen
Bundestages
sowie
451 Mitzeichnungen
gingen
Es
eingestellt.
elf Diskussionsbeiträge ein

Zur Begründung der Forderung wird angeführt, die Umsatzsteuerbefreiung der
Deutschen Post AG sei angesichts des wachsenden Mitbewerbs im Postsektor nicht
mehr zeitgemäß und deutlich wettbewerbsbehindernd. Der Bundesrat habe die
Empfehlung ausgesprochen, die Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post AG
aufzuheben. Außerdem sei die Bundesregierung durch die Europäische Union (EU)
aufgefordert worden, ihr Umsatzsteuergesetz bezüglich der Deutschen Post AG zu
ändern. Aufgrund bestehender Untersuchungen könnten sich durch die Aufhebung
der Umsatzsteuerbefreiung Steuermehreinnahmen in Höhe von 150 bis 330 Mio.
ergeben.

Zu den Einzelheiten des Vortrages wird auf den Akteninhalt verwiesen.

Zu dieser Eingabe liegen drei Mehrfachpetitionen vor, die wegen des
Sachzusammenhangs in die Beratung des Anliegens einbezogen werden.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme
des
sowie
(BMF)
der Finanzen
des Bundesministeriums
Finanzausschusses des Deutschen Bundestages wie folgt dar:

In der Vergangenheit waren die unmittelbar dem Postwesen dienenden Umsätze der
Deutsche Post AG (DPAG) nach § 4 Nr. 11b Umsatzsteuergesetz (UStG) von der
Umsatzsteuer befreit. Mit dieser Vorschrift war Artikel 13 Teil A Abs. 1a der 6. EG-
Richtlinie in nationales Recht umgesetzt worden. Der Gesetzgeber war dabei davon
ausgegangen, dass der öffentliche Charakter der DPAG trotz der Umstrukturierung
der Deutschen Bundespost von einem Monopolunternehmen in drei private
Unternehmen noch nicht vollständig aufgegeben sei, und dass die Steuerbefreiung
für die unmittelbar dem Kernbereich der Postdienstleistungen zugeordneten Umsätze
zumindest solange bestehen bleiben solle, als wesentliche Marktsegmente den
Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost ausschließlich vorbehalten
blieben, diese Unternehmen besondere Infrastrukturlasten zu tragen hätten und
durch hoheitliche Maßnahmen wie durch Allein- oder Mehrheitsbesitz des Bundes
die Einhaltung staatlicher Vorgaben gesichert bleibe.

Zum Universaldienst gehörten mithin sowohl Dienstleistungen, die ausschließlich der
DPAG vorbehalten waren (Exklusivlizenz) sowie Wettbewerbsleistungen. Die
Exklusivlizenz, die mit der ersten Änderung zum Postgesetz zum 31.12.2007
verlängert worden war, umfasste im Wesentlichen Briefsendungen sowie
Massensendungen bis 50 Gramm. Alle anderen Leistungen der DPAG sind ebenso
wie die Dienstleistungen privater Postdienstleister steuerpflichtig.

zu dieser Eingabe eine Stellungnahme des
Der Petitionsausschuss hat
Finanzausschusses
des Deutschen
der Geschäftsordnung
§ 109
gemäß
Bundestages (GO-BT) eingeholt. Das Stellungnahmebegehren bezog sich auf den
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie
zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Bundestags-Drucksache 17/506). Dieser
Gesetzentwurf beinhaltete die Frage der Umsatzsteuerbefreiung für Post-
Universaldienstleistungen, § 4 Nr. 11b UStG.

Der Finanzausschuss hat die Petition in seine Beratungen zu dem Gesetzentwurf
einbezogen. Eine Änderung des Gesetzentwurfes im Sinne der Petition wurde mit
der Änderung des § 4 Nr. 11b UStG (Artikel 5 Nr. 2 des Gesetzentwurfes der
Bundesregierung) insofern vorgenommen, als Wettbewerbsgleichheit zwischen der
Deutschen Post AG und anderen Anbietern von Post-Dienstleistungen dadurch
geschaffen wird, als einzelvertragliche Leistungen aller Anbieter, in Zukunft auch der
Deutschen Post AG, umsatzsteuerpflichtig und Universalgrunddienstleistungen aller

Anbieter,
in Zukunft
auch
umsatzsteuerfrei sein können.

der

anderen Postdienstleistungs-Unternehmen,

Im Rahmen der Ausschussberatung zu diesem Gesetzentwurf haben die
Koalitionsfraktionen betont, damit werde der Forderung der Petition zwar nicht im
Detail entsprochen, der Forderung nach Wettbewerbsgleichheit komme die neue
gesetzliche Regelung aber vollumfänglich nach. Die Fraktion der SPD hingegen
vertrat die Auffassung, die Petition stehe im W iderspruch zum Urteil des
Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Der Petitionsausschuss verweist hierzu auf die
entsprechenden Ausschussberatungen und den Bericht des Finanzausschusses
(Bundestags-Drucksache 17/939).

Vor dem Hintergrund des Dargelegten empfiehlt der Petitionsausschuss, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem vorgetragenen Anliegen teilweise
entsprochen worden ist.


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