Terület: Németország

Völkerrecht - Anerkennung des Völkermordes an den Dersimern (1937/38) als Genozid

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
584 Támogató 584 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

584 Támogató 584 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

  1. Indított 2017
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2018. 10. 18. 4:26

Pet 3-18-05-08-040884 Völkerrecht

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.09.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Die Petenten möchten erreichen, dass die Deportation, Ermordung und Entführung
der Dersimer Aleviten in den Jahren 1937/1938 durch den Deutschen Bundestag als
Völkermord anerkannt wird.

Die Petenten führen insbesondere aus, dass in Deutschland schätzungsweise
800.000 Aleviten leben sollen, von denen etwa 200.000 ursprünglich aus Dersim
stammten. Während des Zweiten Weltkrieges seien in der Region Dersim in den
Jahren 1937/38 systematisch Zehntausend unschuldige Frauen und Kinder ermordet
und unzählige Menschen in den Westen der Türkei deportiert worden. Der
Völkermord an den Dersimern sei in Vergessenheit geraten und in Deutschland
kaum bekannt. Die Petenten fordern daher, dass der Völkermord an den Aleviten in
der deutschen Bevölkerung bekannter gemacht werde. Dies würde dazu dienen, die
geschichtlichen Wissenslücken zu schließen und den Aleviten die Chance eröffnen,
ihre Vergangenheit zu bewältigen. Die Petenten sehen Deutschland aus historischen
und politischen Gründen in der Verpflichtung, die Verbrechen an den Aleviten in den
Jahren 1937/1938 als Völkermord anzuerkennen.

Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 585 Mitzeichnern online
unterstützt und es gingen 26 Diskussionsbeiträge ein. Die Petition wurde zudem mit
Unterschriftenlisten mit insgesamt 10.555 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern
unterstützt.
Der Petitionsausschuss hat im Rahmen der parlamentarischen Prüfung auch der
Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der Eingabe darzulegen.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich u. a. unter Einbeziehung der
seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Die Ereignisse in Dersim in den Jahren 1937/38 waren für die örtliche kurdisch-
alevitische Bevölkerung verheerend. Unzählige Menschen verloren ihr Leben, ihren
Besitz und ihre Heimat.

Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung erkennen das Leid der Opfer und
ihrer Nachfahren an. Dennoch muss nach Auffassung des Petitionsausschusses der
Prozess einer historischen und politischen Aufarbeitung in erster Linie innerhalb der
Türkei erfolgen. Als erster Schritt ist zu werten, dass Staatspräsident Erdogan das
Geschehen in Dersim „eines der tragischsten und schmerzhaftesten Ereignisse
unserer neueren Geschichte" nannte und sich 2011 öffentlich im Namen des
türkischen Staates entschuldigte.

Unabhängig hiervon verfolgt der Deutsche Bundestag den andauernden
innertürkischen Kurdenkonflikt mit größter Aufmerksamkeit und wird sich auch
weiterhin mit Nachdruck für eine friedliche Lösung einsetzen.

Gleichzeitig stimmt der Petitionsausschuss mit der Bundesregierung überein, dass
die Erforschung, aber auch die Bewertung der Verfolgung der Aleviten – wie auch
vergleichbarer historischer Ereignisse – durch unabhängige Historiker erfolgen sollte.
Die Aufarbeitung solch tragischer Ereignisse hingegen ist in erster Linie
Angelegenheit der Betroffenen und der involvierten Länder. Im Vordergrund der
dabei zu führenden Auseinandersetzungen und Debatten sollte nach Meinung des
Petitionsausschusses der Gedanke der Versöhnung stehen, der einer gemeinsamen
Aufarbeitung des Geschehenen den Weg ebnet.

Der Petitionsausschuss kann daher den Vorstellungen, die in der Petition dargelegt
werden, nicht nachkommen und nur empfehlen, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung
– dem Auswärtigen Amt – als Material zu überweisen und den Fraktionen des
Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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