Zulassung zum Straßenverkehr - Zusätzliche Anzeige der Geschwindigkeit in Meter/Sekunde

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67 서명

청원은 승인되지 않았습니다

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소식

2017. 08. 29. 오전 10:57

Pet 1-17-12-9210-052149

Zulassung zum Straßenverkehr


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.12.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, das Geschwindigkeitsmesser (Tachometer) in Pkw
künftig neben der Einheit „km/h“ (Kilometer pro Stunde) auch die „m/s“ (Meter pro
Sekunde) angeben.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 67 Mitzeichnungen und 33 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die bei
entsprechender Fahrtgeschwindigkeit zurückgelegte Wegstrecke für den Fahrer
durch das Anliegen verständlicher dargestellt würde. Reaktionszeiten könnten besser
abgeschätzt und somit die Verkehrssicherheit erhöht werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass die Genehmigungsvorschriften für
Pkw in der Europäischen Union über die EG-Typengenehmigungsrichtlinie
2007/46/EG harmonisiert sind, die von allen Mitgliedstaaten verbindlich anzuwenden
ist. Demnach müssen Geschwindigkeitsmesser für Pkw mit „km/h“-Skalierung
versehen sein.

Der Ausschuss betont, dass ihm die Verkehrssicherheit ein Anliegen von großer
Bedeutung ist. Allerdings ist die Einheit „km/h“ als gängige Maßeinheit der
Geschwindigkeit für die Fortbewegung auf Land etabliert. Nach Einschätzung des
Ausschusses liegt sie daher der menschlichen Vorstellungskraft deutlich näher, als
die entsprechende Einheit „m/s“, die vielmehr in anderen Fachgebieten, so etwa der
Physik, zur Anwendung kommt.
Der Petitionsausschuss hält die geltende Rechtslage für sachgerecht und empfiehlt
daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen des Petenten nicht
entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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