Region: Germany
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Eindämmung der Abmahnwellen - Die erste Abmahnung ohne Kostenberechnung

Petitioner not public
Petition is addressed to
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

98 Signatures

Petitioner did not submit the petition.

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  1. Launched 2014
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Failed

Petition addressed to: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Die erste Abmahnung muss für den Verursacher kostenfrei sein. Es dürfen erst dann Kosten für den Verursacher entstehen, wenn der Grund der Abmahnung innerhalb einer angemessenen Frist nicht behoben wurde..

Reason

Die Abmahnwellen in Deutschland nehmen überhand. Oft sind es kleine Detailfehler in einem Impressum oder kleine Formfehler auf einer Internetseite, die nicht absichtlich getätigt wurden. Dieses nutzen sogenannte Abmahnanwälte, die sich darauf spezialisiert haben aus, um kleine und mittelständische Firmen oder Privatpersonen mit absolut überhöhten Abmahnkosten abzumahnen. Diese muss vom Gesetzgeber unterbunden werden.

Es sollte bei einer Abmahnung darum gehen, dass der Abmahngrund innerhalb einer angemessen Frist behoben wird. Erst nach Ablauf dieser Frist darf der Abmahnende kostenpflicht tätig werden.

Damit wird die unseriöse Abmahnung, die nur dadurch getätigt wird, um Geld zu verdienen hinfällig. Seriöse Abmahnungen, bei denen es um den Grund der Abmahnung geht, erfüllen unberührt davon ihren eigentlichen Zweck.

Petition details

Petition started: 06/18/2014
Collection ends: 12/17/2014
Region: Germany
Topic: Economy

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