Einführung von Entnahmemasse für Angler in Thüringen

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Landesanglerverband Thüringen

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  1. Aloitti 2014
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  4. Dialogi
  5. Epäonnistunut

Vetoomus on osoitettu: Landesanglerverband Thüringen

Eine Vielzahl der Thüringer Angler ist bereits heute schon für die Einführung von Entnahmemassen (Entnahmefenster) für Fische. Wir möchten diese Tatsache mit dieser Petition in der Landesfischereiordnung verankern lassen.

Neben dem gesetzlichen Mindestmaß sollte es, gestützt auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, auch ein Maximalmass für Fische geben. Ein Beispiel dafür wäre die Einführung eines Entnahmefensters für Hechte zwischen 50cm- 90cm. Für Fischarten wie Forelle, Lachs, Barsch, Äsche und Zander gilt dies in Anpassung der jeweiligen Masse analog, um nur einige zu nennen.

Perustelut

Große Fische sind von essentieller Bedeutung, um den Fortbestand der heimischen Fischarten durch Weitergabe ihrer Gene sicherzustellen. Andere Länder machen uns das bereits seit Jahren erfolgreich vor.

Lasst uns durch diese Petition dafür sorgen, dass Widerstandsfähigkeit und Gesamtzahl der Fische zunehmen.

Zahlreiche Medien haben bereits auf diese Vorgehensweise aufmerksam gemacht und stützen sich auf eine Studie der Berliner Humboldt Universität. Stellvertretend für die zahlreichen Medienberichte in den vergangenen Wochen hier ein Link zur Verdeutlichung des Sachverhaltes:

https://www.stern.de/wissen/studie-zuruecksetzen-kapitaler-fische-vorteilhaft-fuer-bestaende-2077912.html

Bitte bestätigt eure "Unterschrift" mit der Mail die ihr nach Eintrag erhaltet.

Im Namen aller Unterzeichner/innen.

Leinefelde, 04.01.2014

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Vetoomuksen tiedot

Vetoomus aloitettu: 04.01.2014
Keräys päättyy: 27.05.2014
Alue: Thüringen
Aihe: Eläinten oikeudet

Uutiset

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Für Thüringen ist diese Petition eigentlich überflüssig. Die ThürFischVO verbietet niemandem, Mindestmaße zu erhöhen. Einzig eine Verringerung bzw. Abschaffung des gesetzlichen Mindestmaßes bedarf einer Ausnahmeregelung der Obersten Fischereibehörde. Zu bedenken ist außerdem, dass ein "Entnahmefenster" nur dort Sinn macht, wo eine natürliche Reproduktion der entspr. Fischart gewährleistet ist. Leider sind diese Fälle in Thüringen eher selten und somit eine verpflichtende pauschale Regelung in der ThürFischVO nicht zielführend. Schreibt´s in Euren Hegeplan, lasst ihn von der uFB prüfen.

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