Область : Бремен
 

L 20/80 - Umgang mit Opfern des Stalinismus

Позивач/ позивачка не публічний(-а)
Петиція адресована
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

3 підписи

Петицію було завершено

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  1. Розпочато 2019
  2. Збір завершено
  3. Надіслано
  4. Діалог
  5. Завершено

Це онлайн-петиція der Bremischen Bürgerschaft.

Петицію адресовано: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Die Beseitigung der verwaltungsrechtlichen Unrechte und die Retraumatisierung der Opfer des Stalinismus durch Verwaltungsakte , müssen im Land ein Ende finden. 1. Der Präsident soll im Rahmen seiner Richtlinienkompetenz verbindlich festlegen, wie mit den Opfern des ehemaligen Ministerium für Staatssicherheit umgegangen werden soll. Insbesondere soll er erklären, dass die Grund- und Ehrenrechte der Opfer zu achten sind und neue Schäden durch Verwaltungsakte zu unterlassen sind. 2. Der Landtag soll das zuständige Ministerium entsprechend auffordern. 3. Punkte 1. und 2. sind umgehend umzusetzen. Begründung Geschätzt 250.000 Deutsche Bürger waren in politischen Gewahrsam in der ehemaligen DDR. Ein Teil der Opfer hat sich voller Vertrauen auf den Rechtsstaat verlassen und sich an die Versorgungsämter gewandt. Während die Anerkennung und Rehabilitation als politischer Häftling von den zuständigen Ämtern in den meisten Fällen reibungslos verlief, stockt bis heute die Anerkennung tatsächlich aller erlittenen unmittelbaren und auch der mittelbaren Folgen der Inhaftierung. So ist es übliche Praxis, einen nur geringen Teil der Haftfolgen, wenn auch oft erst nach externer Intervention, anzuerkennen. In den ersten fünf bis sieben Jahren war es übliche Praxis der Versorgungsämter, jeglichen Anspruch abzulehnen.Die Versorgungsämter erklärten den Opfern, dass die Wahrscheinlichkeit des Zusammenhanges nicht gegeben ist und es an den notwendigen Beweisen für die Taten mangelt.Das wurde durch einen Aufruf der Bundesregierung an die Länder leicht gebessert. Leider ist es in diesem Zuge zu weiteren Unrechten gekommen. Entgegen der international und national durch renommierte Wissenschaftler festgestellter Haftfolgen, die bis in die heutige Zeit reichen, sind die Versorgungsämter nicht zum Einlenken bereit. Ehemalige Häftlinge erleiden häufig in Folge der Beschädigungen Erwerbsunfähigkeit und existenzielle Folgen. Die bisherigen Hilfen sind nicht ausreichend, um das Leid der Opfer zu mildern, und genügen in den meisten Fällen nicht einmal für eine normale Lebensführung.Leider ist Deutschland in seiner Geschichte zum Thema Wiedergutmachung bereits mit Schmach beschmutzt. Leider drängt sich die Meinung auf, dass die Länderverwaltungen den Weg der biologischen Lösung suchen. Anregungen für die Diskussion Es ist für die Bundesregierung und die Länderregierungen eine internationale Schande, wie sie erneut mit den opfern deutschen Gewaltherrschaft umgeht. Während sich die Landes- und Regierungsvertreter jedes Jahr öffentlich zur Solidarität mit den Opfern erklären, scheint nur internationaler Druck auf die Bundes- und Landesregierungen das Los der Opfer des Stalinismus zu bessern. Der Weg über den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist eine der möglichen Wege.

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деталі петиції

Розпочато розгляд петиції: 05.12.2019
Колекція закінчується: 17.01.2020
Область : Бремен
категорія :  

новини

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 19 vom 28. Mai 2021

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
    (Landtag) keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe-Nr.: L 20/80

    Gegenstand: Umgang mit Opfern des Stalinismus

    Begründung:
    Der Petent beschwert sich über eine unzureichende Anerkennung von Haftfolgen für Personen, die
    aus politischen Gründen in der ehemaligen DDR inhaftiert waren. Insbesondere in den ersten fünf
    bis sieben Jahren nach der Maueröffnung sei es übliche Praxis der Versorgungsämter gewesen,
    Anträge Betroffener abzulehnen, weil die Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs
    zwischen der Haft und den Haftbedingungen einerseits und den geltend gemachten
    Schädigungsfolgen andererseits nicht bewiesen werden könnten. Der Petent fordert, verbindlich
    festzulegen, wie im Land Bremen mit den Opfern des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit
    umgegangen werden soll und zu erklären, dass die Grund- und Ehrenrechte der Opfer zu achten
    sowie neue Schäden durch Verwaltungsakte zu unterlassen sind. Drei Personen unterstützen die
    Petition durch eine elektronische Mitzeichnung.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für
    Soziales, Jugend, Integration und Sport eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein
    Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung
    dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Beratung zusammengefasst folgendermaßen
    dar:

    Dem Petitionsausschuss ist nicht bekannt, dass die bremischen Behörden, die für die Durchführung
    des Häftlingshilfegesetzes oder des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes zuständig sind, die
    Grund- und Ehrenrechte der Betroffenen nicht beachtet oder ihnen durch Verwaltungsakte neue
    Schäden zugefügt haben. Auch der Petent behauptet das nicht. Deshalb sieht der
    Petitionsausschuss keinen Anlass, im Sinne des Petenten tätig zu werden.

    Nach der Stellungnahme des Fachressorts wurden mittlerweile alle notwendigen Voraussetzungen
    dafür geschaffen, um das Unrecht in der ehemaligen DDR aufzuarbeiten und die Betroffenen
    angemessen zu entschädigen. In der Tat erscheint es möglich, dass es in der Anfangszeit nach der
    Wiedervereinigung auch zu Fehleinschätzungen in Bezug auf die Schädigungsfolgen aufgrund der
    Haft und die Haftbedingungen gekommen sein kann, weil die medizinischen Sachverständigen nicht
    über fundierte Kenntnisse der Haftbedingungen in der DDR verfügten. In solchen Fällen können die
    Betroffenen eine Überprüfung der Entscheidung beantragen. Mittlerweile wird bei der Auswahl von
    medizinischen Sachverständigen in diesen Fallkonstellationen großer Wert darauf gelegt, dass sie
    neben den erforderlichen medizinischen Kenntnissen auch über besondere Kenntnisse über das
    System in der ehemaligen DDR verfügen.

    Begründung (PDF)

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