L 20/80 - Umgang mit Opfern des Stalinismus

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
3 Unterstützende 3 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

3 Unterstützende 3 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

08.06.2021, 04:35

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 19 vom 28. Mai 2021

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
(Landtag) keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe-Nr.: L 20/80

Gegenstand: Umgang mit Opfern des Stalinismus

Begründung:
Der Petent beschwert sich über eine unzureichende Anerkennung von Haftfolgen für Personen, die
aus politischen Gründen in der ehemaligen DDR inhaftiert waren. Insbesondere in den ersten fünf
bis sieben Jahren nach der Maueröffnung sei es übliche Praxis der Versorgungsämter gewesen,
Anträge Betroffener abzulehnen, weil die Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs
zwischen der Haft und den Haftbedingungen einerseits und den geltend gemachten
Schädigungsfolgen andererseits nicht bewiesen werden könnten. Der Petent fordert, verbindlich
festzulegen, wie im Land Bremen mit den Opfern des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit
umgegangen werden soll und zu erklären, dass die Grund- und Ehrenrechte der Opfer zu achten
sowie neue Schäden durch Verwaltungsakte zu unterlassen sind. Drei Personen unterstützen die
Petition durch eine elektronische Mitzeichnung.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für
Soziales, Jugend, Integration und Sport eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein
Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung
dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Beratung zusammengefasst folgendermaßen
dar:

Dem Petitionsausschuss ist nicht bekannt, dass die bremischen Behörden, die für die Durchführung
des Häftlingshilfegesetzes oder des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes zuständig sind, die
Grund- und Ehrenrechte der Betroffenen nicht beachtet oder ihnen durch Verwaltungsakte neue
Schäden zugefügt haben. Auch der Petent behauptet das nicht. Deshalb sieht der
Petitionsausschuss keinen Anlass, im Sinne des Petenten tätig zu werden.

Nach der Stellungnahme des Fachressorts wurden mittlerweile alle notwendigen Voraussetzungen
dafür geschaffen, um das Unrecht in der ehemaligen DDR aufzuarbeiten und die Betroffenen
angemessen zu entschädigen. In der Tat erscheint es möglich, dass es in der Anfangszeit nach der
Wiedervereinigung auch zu Fehleinschätzungen in Bezug auf die Schädigungsfolgen aufgrund der
Haft und die Haftbedingungen gekommen sein kann, weil die medizinischen Sachverständigen nicht
über fundierte Kenntnisse der Haftbedingungen in der DDR verfügten. In solchen Fällen können die
Betroffenen eine Überprüfung der Entscheidung beantragen. Mittlerweile wird bei der Auswahl von
medizinischen Sachverständigen in diesen Fallkonstellationen großer Wert darauf gelegt, dass sie
neben den erforderlichen medizinischen Kenntnissen auch über besondere Kenntnisse über das
System in der ehemaligen DDR verfügen.

Begründung (PDF)


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