Alueella: Saksa

Abbruch der Beitrittsverhandlungen der Türkei zur Europäischen Union

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Vetoomus on osoitettu
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

27 allekirjoitukset

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

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  1. Aloitti 2019
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auffordern,1) im Europäischen Rat darauf hinzuwirken, die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei endgültig abzubrechen und2) im Nordatlantikrat jedenfalls gegen eine Ausrufung des Bündnisfalls zu stimmen.Sollte (2) nicht erfolgreich sein, möge der Bundestag in jedem Fall gegen den Einsatz von Bundeswehrsoldaten auf Seiten der Türkei stimmen.

Perustelut

Am 9. Oktober 2019 begann die türkische Regierung einen Angriffskrieg in Syrien gegen kurdische Truppen. Viele befürchten, dass dieser zu einem Völkermord an den Kurden führen kann/wird.Mit dieser Petition wird erstrebt, dass die Bundesregierung sich klar gegen diesen "Vernichtungskrieg" positioniert und dies auch durch Maßnahmen bekräftigt:1) Die Beitrittsverhandlungen, die momentan eh auf Eis liegen, sollen dauerhaft beendet werden.Ein Land, das einen Angriffskrieg führt, hat keinen Platz in der Europäischen Union, die ja zur Schaffung eines stabilen Friedens nach dem 2. Weltkrieg gebildet wurde.Diese Aktion ist außerdem wichtig, damit die EU demonstriert, dass sie für Menschenrechte und Frieden steht und Verletzungen dieser nicht toleriert.2) Aufgrund des türkischen Angriffs verbündeten sich die Kurden mit der Regierung Syriens. Es ist momentan nur schwer einzuschätzen, aber es ist möglich, dass diese Koalition gegen die Türkei gewinnen kann.Sollte dies der Fall sein, könnte die Türkei als NATO-Mitglied beim Eindringen der Koalition den "Bündnisfall" nach Artikel 5 des NATO-Vertrags ausrufen. Darüber muss (meines Wissens) nach Artikel 9 der "Nordatlantikrat" beschließen. Diesem gehören die Regierungen aller Mitgliedsstaaten an.Die Türkei ist jedoch das Risiko eines Gegenangriffs durch ihre Aggressionen/Angriffskriegs eingegangen. Der Artikel 5 dient allerdings als Verteidigungsklausel und nicht als "Blankoscheck" für die Unterstützung, wenn eigene militärische Manöver fehlschlagen.Daher soll die Bundesregierung in jedem Fall gegen eine Ausrufung des Bündnisfalls stimmen, um dadurch dem Krieg nicht weiterzuhelfen.----Sollte der Bündnisfall trotzdem ausgerufen werden, sollte der Bundestag jedenfalls gegen einen Einsatz der Bundeswehr auf der Seite der Türkei stimmen, da damit sich Deutschland an einem Angriffskrieg beteiligen würde, der nach Artikel 26 verfassungswidrig ist.

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Vetoomuksen tiedot

Vetoomus alkoi: 14.10.2019
Vetoomus päättyy: 21.01.2020
Alueella: Saksa
Aihe:

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