Vetoomusprosessi saatiin päätökseen
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Verzinsung des Wohnförderkontos gemäß Paragraph 92a(2)Satz3 EStG i.Hv. 2% abgeschafft wird.
Perustelut
Ursprünglich war diese fiktive Verzinsung zur Gleichstellung anderer Altersvorsorgeanlagen eingeführt worden. Aufgrund der aktuellen 0-Zins-Politik der EZB führt dies jedoch zu einer Benachteiligung der betroffenen Bürger bei der späteren nachgelagerten Besteuerung. Es sind schlicht keine risikolosen Verzinsungen von 2% zu erreichen!Im Rahmen der Wohneigentumsförderung ist diese Benachteiligung zu überdenken.
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 4.11.2020
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