Alueella: Hessen
Hallinto

Abschaffung der Ausländerbeiräte in Hessen!

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Landtag
82 Tukeva

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

82 Tukeva

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

  1. Aloitti 2014
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

Der Hessische Landtag möge beschließen:

Die kommunalen Ausländervertretungen in Hessen werden abgeschafft.

Der 4. Abschnitt (zweiter Titel, § 84-88) der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) wird ersatzlos gestrichen.

Perustelut

Nach der gesetzlichen Verankerung der Einführung von kommunalen Ausländervertretungen in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) fanden zuletzt am 7. November 2010 in insgesamt 89 hessischen Städten und Gemeinden Ausländerbeiratswahlen statt (2005: 93).

Unter den rund 490.000 Wahlberechtigten lag die Wahlbeteiligung nur bei mageren 8,2 %. In der Stadt Offenbach am Main betrug die Wahlbeteiligung gar nur ganze 5 %.

In den meisten kleineren und mittleren Kommunen konnte Mangels konkurrierender Listen erst gar keine Verhältniswahl durchgeführt werden. So stand in 58 Städten und Gemeinden nur eine Liste zur Wahl, oft mit nur wenig mehr Kandidaten als Sitze zu vergeben waren. Damit konnte in fast 2/3 aller Kommunen kaum von einer (Aus-) Wahl gesprochen werden. Um die Beschlußfähigkeit der Ausländerbeiräte überhaupt erst sicherzustellen wurden die Gremien in Konsequenz einer seit längerer Zeit faktisch zum Erliegen gekommenen Arbeit vielerorts bereits verkleinert.

Insbesondere auch aufgrund der Einführung des Kommunalwahlrechts für EU-Ausländer und die erleichterten Möglichkeiten der Einbürgerung, ist eine praktische Bedeutung der Ausländerbeiräte nicht mehr erkennbar. Darüber hinaus sind in vielen hessischen Städten und Gemeinden Vertreter unterschiedlicher Nationalitäten bereits seit Jahren bestens in den Fraktionen der Kommunalvertretungen integriert.

Fazit: Die in den vergangenen Jahren zu beobachtende äußerst geringe Beteiligung an den Wahlen der kommunalen Ausländervertretungen (2001: 7,6 %; 2005: 7,8%) lassen das absolute Desinteresse des ausländischen Teils der Bevölkerung an eigenen kommunalen Vertretungen erkennen.

Daher sind die kommunalen Ausländervertretungen in ihrer ursprünglich angedachten Form überholt, demokratisch nicht legitimiert und gehören abgeschafft.

Quelle: https://www.auslaenderbeiratswahl.de/Wahlergebnisse/StatistischeAuswertungAB-Wahl2011.pdf

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Worin steckt bitte der Sinn dieser Petition? Das zu lösende Problem ist doch das manglende Interesse der Wähler, und eine Abschaffung löst das ja nun ganz sicher nicht. Im Gegenteil, die Ausländervertretungen sollten sich ins Zeug legen, das Interesse zu wecken!

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