Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages
202 Supporto 202 in Renania-Palatinato

La petizione è stata ritirata dal promotore

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  1. Iniziato 2019
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Mancate

Questa è una petizione online des Rheinland-Pfälzischen Landtages.

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich, Margit Höning, die Petition "Straßenausbaubeiträge in Rheinland Pfalz abschaffen" formal in den Petitionsausschuss einreichen. Die Petition wurde vor einem Jahr auf einer gemeinnützigen Plattform gestartet und ist mit 5777 Unterschriften aus Rheinland-Pfalz unterstützt. Der Link zur privaten Petitionsplattform darf in der öffentlichen Version dieser Petition nicht angegeben werden. Mitgliedern des Landtags ist der Link in der nicht öffentlichen Version dieser Petition zugänglich. Mit freundlichen Grüßen, Margit Höning.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Wir fordern daher die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im bisherigen Stil und stattdessen eine Steuerfinanzierung, da Steuern nach der Leistungsfähigkeit des einzelnen erhoben werden und sich gleichmäßig verteilen, statt in einzelnen Jahren zu extremen Belastungen zu führen, wie dies bei Straßenausbaubeiträgen der Fall ist, selbst wenn diese wie beim wiederkehrenden Beitrag auf mehrere Jahre verteilt wird.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Die Beschwerde richtet sich gegen den rheinland-pfälzischen Landtag, der allein die Gesetzesgrundlage für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ändern kann.

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Zu ändern wären die §§ 7 - 10a des Kommunalabgabengesetzes, diese sind die Grundlage für die Erhebung von einmaligen oder wiederkehrenden Beiträge im Bereich des Straßenausbaus der Gemeinden.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Wir fordern Steuerfinanzierung des Straßenausbaus, da dies gerechter ist, da hier die tatsächliche Belastbarkeit berücksichtigt wird. Zwischen Grundstücksgröße und Belastbarkeit des Eigentümers sowie Vorteil der Straße bzw. Nutzungsumfang der Straße (insbesondere bei Straßen von denen man gar kein Anlieger ist, für die aber dennoch Abgaben erhoben werden) besteht kein Zusammenhang. Besondere Ungerechtigkeit entsteht, wenn Grundstückseigentümer außerhalb von Ortschaften (ortsangrenzende / ortsnahe Höfe), gar nicht zur Kasse gebeten werden, während ihre Nachbarn, die genauso wenig Anlieger der auszubauenden Straße sind, wegen großer Grundstückstiefe in unangemessen großen Umfang zahlen müssen. Insbesondere verhindert eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, dass eine immer engere Bebauung nötig ist, um Grundstücke für den Eigentümer finanzierbar zu machen. Grundstücksgröße dient hingegen häufig der Allgemeinheit bzw. Nachhaltigkeit, wenn z.B. eigenes Obst und Gemüse sowie insektenfreundliche Pflanzen oder Bäume gepflanzt werden oder Platz für Bienenstöcke genutzt wird, Eigenversorgung aus dem Garten sollte bezahlbar bleiben. Ein großes Grundstück hat auf dem Land in der Regel wenig mit Reichtum zu tun, sondern ergibt sich z.B. aufgrund von Erbschaften oder wegen spezieller Hobbies. Hinzu kommt, dass es bei Umzügen zu extremen Doppelbelastungen oder umgekehrt zu extremen Entlastungen kommen kann. Straßen werden von Autofahrern genutzt, die Abnutzung hängt vom Verkehr ab, nicht von der Grundstücksgröße, insbesondere das Anlegen von Parkbuchten in Straßen, wo die Anwohner bereits Parkmöglichkeiten auf ihrem Grundstück haben und das Verbreitern von Straßen für den Durchgangsverkehr dient nicht dem Anwohner sondern Autofahrern im allgemeinen. Straßensanierungen erfolgen häufig entgegen dem Interesse und der Finanzkraft der Anwohner! Immer wieder müssen Anwohner ihr Haus verkaufen, um der Allgemeinheit eine schicke Straße zu finanzieren, die sie selbst niemals so geplant hätten! Im Übrigen könnte VIEL, VIEL Geld gespart werden, wenn die Kommunalstraßen alle 10-15 Jahre eine neue Fahrbahndecke (Erneuerung der oberen 3-4 cm) bekämen: Herr E. K., seit 35 Jahren Bauingenieur für Straßen in NRW, erklärt wie man Geld sparen könnte: Wenn man an einer Kommunalstraße nichts tut, so ist sie in der Regel nach 30 Jahren ein kompletter Sanierungsfall, d. h. die Straße muss bis auf 76 cm ausgehoben werden, was 170 € pro qm kostet. Erneuert man aber alle 10 Jahre die obersten 3-4 cm, so kostet das nur 15 € pro qm, d.h. man spart ca. 75% der Kosten. Zahlt in einer Kommune mit 800 Einwohnern jeder Einwohner 50 € pro Jahr, so kann man mit den Einnahmen (800 x 50 € = 40.000 €) jedes Jahr 2.700 qm Straße, bei einer Straßenbreite von 6 m wären das also 450 m Straße, erneuern (die oberen 3-4 cm). Bei dieser Größenordnung ist das letztlich egal, ob dies wie eine Müllgebühr von der Kommune erhoben wird oder über eine Landessteuer oder die Kfz-Steuer oder die Benzinsteuer finanziert wird.

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