Verhinderung des frauenfeindlichen Selbstbestimmungsgesetzes - JETZT !

Peticioni u bllokua për shkelje të kushteve të përdorimit.
Peticionet që shkelin Kushtet e Përdorimit të openPetition, do të përfundojnë dhe nuk mund të gjenden më publikisht.

Arsyeja e bllokut

Peticionet fyese, nënçmuese dhe diskriminuese do të ndërpriten dhe bllokohen. Kjo përfshin, por nuk kufizohet në, fyerje, degradim dhe diskriminim në bazë të gjinisë, moshës, pamjes, origjinës, statusit social, fesë, paaftësisë, statusit martesor ose orientimit seksual.

Die Redaktion von openPetition ist bereits in Kontakt mit der Petitions-Starterin. Der Petitionstext verstößt in seiner aktuellen Form gegen die Nutzungsbedingungen, da er Diskriminierungen, nicht belegte Behauptungen sowie irreführende Unterschlagungen von relevanten Tatsachen enthält, auf die im Folgenden näher eingegangen wird: “Rede, die auf das tatsächliche Geschlecht einer Person hinweist, wird unter Geldstrafe gestellt, sobald diese vor dem Gesetz als eine Person des gegenteiligen Geschlechts ,,anerkannt" worden ist.” → Es ist diskriminierend und irreführend, wenn Sie von einem “tatsächlichen” Geschlecht sprechen. “zu gemischtgeschlechtlichen Räumen, in die Männer freien Zutritt haben.” → Das ist eine in diesem Kontext diskriminierende, falsche Behauptung. “Die falsche Dokumentation des Geschlechts” → Das ist eine diskriminierende, falsche Behauptung. “Nicht nur wird Frauen durch das SBG Rechte entzogen werden, es soll ihnen und allen anderen die Freiheit genommen werden, darüber zu sprechen.” → Das ist eine nicht belegbare Tatsachenbehauptung. “kein anderes Gesetz fordert von der ganzen Gesellschaft, bestimmte Worte zu benutzen. Menschen zu zwingen, falsche Pronomen zu verwenden und materielle Realität zu leugnen, ist ein schwerer Angriff auf die Meinungs-, Rede-, Presse-, Informations- und Forschungsfreiheit.” → Das ist eine irreführende, falsche Tatsachenbehauptung. Bitte stellen Sie die Entscheidungen von Familien- und Amtsgerichten nicht in einer Petition in Frage. Ihre aktuelle Vorgehensweise verstößt gegen Punkt 1.2. unserer Nutzungsbedingungen. Sollten Sie gegen solche Entscheidungen sein, wäre ein juristischer Weg der angemessene. Sie könnten theoretisch auch eine konkrete Änderung der gesetzlichen Regelungen vorschlagen, die eine solche Rechtsprechung in Zukunft unmöglich machen würde. Sie müssten also fordern, dass eine Änderung der personenstandsrechtlichen Geschlechtszuordnung unabhängig vom sonstigen Kontext an sich (also auch in der Form, wie es momentan durch das TSG praktiziert wird) unmöglich gemacht wird. Das widerspräche aber nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1978 (https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv049286.html) dem Grundgesetz-Artikel 1 (1) in Verbindung mit Art. 2 (1). Bitte entfernen Sie diese Passage. “Materielle Realität zu leugnen”: Es ist nicht ersichtlich, inwiefern eine Verwendung der in personenstandsrechtlichen Geschlechtszuordnung festgehaltenen Geschlechtsbezeichnung eine Leugnung der materiellen Realität darstellt. Dahingegen wäre es sogar geboten, Menschen mit den Pronomen anzusprechen, die zu ihrem rechtlich festgelegten Geschlecht passen.

Ndihmoni në forcimin e pjesëmarrjes së qytetarëve. Ne duam t'i bëjmë shqetësimet tuaja të dëgjohen dhe të mbeten të pavarura.

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