Abschaffung des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes "HundVerbrEinfG"

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Tekst peticije

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (HundVerbrEinfG) abgeschafft wird, bzw. die darin enthaltene Liste gefährlicher Hunderassen gestrichen wird.

(Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden)


Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass die Gefährlichkeit oder Aggressivität eines Hundes nicht in der Herkunft oder Rasse manifestiert, sondern in der Art der Aufzucht, Erziehung und Sozialisation begründet ist. Hierzu gibt es zahlreiche Studien durch namhafte Kynologen, Experten für Hundeverhalten und Tiermedizinern.

Die Gefährlichkeit eines Hundes soll nicht an seiner Herkunft, bzw. Rasse und/oder seinem Phänotyp festgemacht werden.

Es gibt keine bundesweite Erhebung von Beißvorfällen und es gibt keine bundesweite Erhebung der Anzahl gemeldeter Hunde in Bezug auf ihre Rasse.

Die von den Ländern geführten Beißstatistiken sind nur bedingt brauchbar, um eine wirkliche Gefährlichkeit bestimmter Rassen festzustellen, da gesicherte Zahlen über die Häufigkeit bestimmter Hunderassen nicht vorliegen. Zudem werden in den Beißstatistiken die Ursachen, warum es zu einem Vorfall gekommen ist, nicht berücksichtigt.

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