Friedhofszwang für Urnen muss abgeschafft werden

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Landtag
51 Soutien 27 en Bade-Wurtemberg

La pétition a été retirée par le pétitionnaire

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  1. Lancé 2016
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In Deutschland regeln die Bestattungsgesetze, wie mit den Verstorbenen zu verfahren ist. Ein Bestandteil ist der Friedhofszwang.

Nach deutschem Recht ist es den Angehörigen nicht möglich, über die Totenasche des Verstorbenen zu verfügen, auch wenn diese es so wünschen. Bis auf Bremen, dort wurde das Gesetz am 22.10.2014 gelockert; dort darf die Asche von Verstorbenen auf Privatgrundstücken und festgelegten Flächen verstreut werden.

In anderen europäischen Staaten, z.B. in den Niederlanden oder der Schweiz ist der Friedhofszwang zumindest für die Asche nach einer Feuerbestattung aufgehoben. Es gilt der Grundsatz "Asche zur freien Verfügung".

Dort kann die Totenasche zu Hause aufbewahrt oder an beliebigen Orten beigesetzt oder verstreut werden.

Raison

Jeder Mensch sollte selbst bestimmen dürfen, wie und wo er nach seinem Tod „ruhen“ möchte.

Helfen Sie mit Ihrer Unterschrift mit !

Die Wünsche Verstorbener bezüglich des Bestattungsortes müssen berücksichtigt werden.

Hat ein Verstorbener den Wunsch geäußert, dass seine Asche bei den Angehörigen oder an einem anderen Ort aufbewahrt wird, sollen die Hinterbliebenen diesen Wunsch erfüllen können, ohne dabei gegen das Gesetz zu verstoßen und ohne Umwege über das Ausland gehen zu müssen.

Es darf nicht länger in das private Verhältnis zwischen Toten und Hinterbliebenen eingegriffen werden.

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Jeder muss das Recht auf Selbstbestimmung haben. Dies Recht darf nicht nach seinem Tode durch Geschäftemacher außer kraft gesetzt werden. Selbstbestimmung ist mehr Wert als das Recht auf Umsatz durch staatliche Begünstigung.

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