Absetzung Intendant des FriedrichStadt Palastes Dr. Bernd Schmidt

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Betreffend: "Darüber hinaus müssten Kunden des Palastes, die ihre Tickets zurückgeben wollen, dem Friedrichstadt Palast gegenüber die von ihnen gewählte Partei mitteilen. Im Gesicht eines jeden ist dies ja nun mal schlecht zu erkennen. Dies steht meiner Meinung nach im Gegensatz zu Art. 28 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes, wonach Wahlen u. a. frei und geheim sein müssen. Es ist also jedem freigestellt, was und wie er wählt." *Die Argumetationskette ist nicht nachvollziehbar - die Aussage, Menschen mit einer bestimmten Parteipräferenz könnten ihre Dauerkarten zurückgeben, bedeutet nicht automatisch, dass Menschen aktiv zum Nachweisen ihrer Parteizugehörigkeit aufgefordert würden.*

Teks van die petisie

In übereinstimmenden Medienberichten, unter anderem von der Berliner Morgenpost (04.10.17; "Intendant will keine AfD-Wähler im Friedrichstadt-Palast") und der B.Z. (05.10.17; "Friedrichstadt-Palast will keine AfD-Wähler als Zuschauer" Links weiter unten), wurde über ein internes Dokument des Intendanten des Friedrichstadt-Palastes Berlin berichtet. Die darin getroffenen Äußerungen seien später seinerseits in einem Interview nochmals bekräftigt worden.

So wird darin bspw. Zitiert: "Wir werden uns künftig noch deutlicher als bisher von 20 oder 25 Prozent unserer potenziellen Kunden im Osten abgrenzen und von Hohlköpfen mit Migrationshintergrund selbstverständlich auch. Ich will all deren Geld nicht." und "Aber wer AfD wählte, wusste, dass er auch Nazis in den Bundestag wählt. Wer das aus Angst oder Sorge oder Protest in Kauf nimmt, ist ein Brandstifter und Mittäter". Weiter wird "AfD-Wählern" die Möglichkeit eingeräumt, bereits gekaufte Eintrittskarten zurückzugeben und den Kaufpreis zurückzuerhalten.

Richtig ist, dass es sich beim Friedrichstadtpalast um eine Kulturinstitution handelt. Meiner Auffassung nach berechtigt dies jedoch keinesfalls zu Diskriminierungen - egal in welche Richtung. Darüber hinaus müssten Kunden des Palastes, die ihre Tickets zurückgeben wollen, dem Friedrichstadt Palast gegenüber die von ihnen gewählte Partei mitteilen. Im Gesicht eines jeden ist dies ja nun mal schlecht zu erkennen. Dies steht meiner Meinung nach im Gegensatz zu Art. 28 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes, wonach Wahlen u. a. frei und geheim sein müssen. Es ist also jedem freigestellt, was und wie er wählt.


Mit meiner Petition möchte ich die Absetzung des Intendanten im Berliner Senat zur Diskussion bringen. Mit "20 oder 25" Prozent weniger Besuchern, wird schließlich nicht nur bewusst ein Rückgang der Besucherzahlen in Kauf genommen sondern auch mit vielen Arbeitsplätzen gespielt.

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