Bölge : Almanya

Absicherung der Existenzgrundlage für Deutsch-als-Fremdsprache (DaF)-Honorarlehrkräfte

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
63 Destekleyici 63 İçinde Almanya

Dilekçe süreci tamamlandı

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  1. Başladı 2020
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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird die Absicherung der Existenzgrundlage für Deutsch-als-Fremdsprache (DaF)-Honorarlehrkräfte nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) während der Schließung der Arbeitsstätten gefordert.

Gerekçe

Wir fordern die Abgeordneten des Bundestages auf:1.Erkennen Sie den zivilgesellschaftlichen Wert der DaF-Lehrkräfte in vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geförderten Kursen (Integrations- und berufsbezogene Deutschkurse) an!2. Stellen Sie sicher, dass die Existenzgrundlage aller aktuell in BAMF-Kursen tätigen DaF-Lehrkräfte während der staatlich angeordneten Schließung ihrer Unterrichtsstätten durch die Leistungen des SodEG abgesichert sind. Verhindern Sie damit Ungerechtigkeit und Benachteiligung!3. Erweitern Sie die Regelungen zum SodEG so, dass Honorarlehrkräfte selbstständig und trägerunabhängig Ausfallhonorare nach dem SodEG rückwirkend ab März 2020 beantragen können.Wir DaF-Lehrkräfte leisten täglich einen großen Beitrag zur Integration von Migranten und Geflüchteten und damit für unsere Gesellschaft. Dennoch haben freiberufliche Lehrkräfte in Integrationskursen und berufsbezogenen Deutschkursen wenig finanzielle Sicherheit und können kaum Rücklagen bilden.Die vom BAMF vorgelegten Regelungen zu den Ersatzleistungen für einen Kursausfall nach SodEG klingen vielversprechend, werden nur leider nicht von allen Trägern beantragt. Wir gehen leer aus, wenn der Bildungsträger seine Honorarlehrkräfte nicht mit in den Förderantrag nach dem SodEG beim BAMF aufnimmt. Zudem fallen viele von uns aktuell aus staatlich aufgelegten Hilfsprogrammen, insbesondere der Soforthilfe, heraus. Durch die staatlichen Vorschriften dürfen wir seit dem 16.03.2020 nicht in Präsenzkursen unterrichten. Daher fordern wir, dass eine Möglichkeit geschaffen wird, mit der Honorarlehrkräfte eigenständig Ersatzzahlungen rückwirkend ab März 2020 beantragen können; alternativ, dass die Träger verpflichtet werden, diese zu beantragen und auszuzahlen. Eine Korrektur der bisherigen Regelungen ist für uns aus folgenden Gründen notwendig:1. Die Entscheidung, ob die beim BAMF beantragten Zuschüsse nach SodEG an Honorarlehrkräfte weitergeleitet werden und in welcher Höhe, liegt derzeit bei den Bildungsträgern. Daraus folgt, dass ein Teil der Lehrkräfte bevorzugt wird, wenn nicht alle aktuell in BAMF-Kursen tätigen Lehrkräfte diese Leistungen erhalten. Alle Lehrkräfte leisten die gleiche Arbeit, müssen gleiche Voraussetzungen für die BAMF-Zulassung erfüllen und sollten daher auch bei der Existenzsicherung gleich behandelt werden. 2. Einige Träger befürchten, ihren Status der Gemeinnützigkeit zu verlieren oder gegen diesen im strafrechtlichen Sinn zu verstoßen. Sie sehen in der Weiterreichung von abgerufenen Zuschüssen nach SodEG eine Zahlung ohne Gegenleistung. So etwas gestatte die Abgabenordnung nicht. 3. Die Anträge auf Soforthilfe wurden fast ausnahmslos abgelehnt, da wir so gut wie keine fortlaufenden Betriebskosten haben. Die Grundsicherung nach SGB II steht vielen von uns aus verschiedensten Gründen ebenfalls nicht zu. Daher ist der Anspruch auf ein Ausfallhonorar für uns existenziell wichtig.

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