Bölge : Türingiya

Änderung §3 Abs. (1) "Kontaktbeschränkungen in der Öffentlichkeit" der Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung -ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnV0-) Vom 31. Oktober 2020

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Dilekçe yönlendirildi
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
6 Destekleyici 6 İçinde Türingiya

Dilekçe platformadan kaldırıldı.

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  1. Başladı 2020
  2. Koleksiyon tamamlandı
  3. Gönderilen
  4. Diyalog
  5. Tamamlanmış

Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Thüringer Landtages.

Welches Ziel hat die Petition? Eine Änderung des Absatz 1 § 3 der Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung-ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnV0- vom 31. Oktober 2020

Es ist aus meiner Sicht nicht hinnehmbar, das folgende Situation per Verordnung bereits ordnungswidrig ist: Zwei Personen unterschiedlicher Haushalte gehen durch die Stadt. Sie treffen einen Freund (aus einem dritten Haushalt), bleiben stehen und unterhalten sich.

Welche Entscheidung wird beanstandet? Absatz 1 § 3 der Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung-ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnV0- vom 31. Oktober 2020

Welche Behörde hat diese Entscheidung getroffen? Die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sowie Der Minister für Bildung, Jugend und Sport Wie wird die Petition begründet? Durch diese Verordnung werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes, Artikel 3 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes, Artikel 10 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und der Freizügigkeit (Artikel 11 des Grundgesetzes, Artikel 5 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen) eingeschränkt. Die Einschränkung halte ich unter Betrachtung der Zahl der schweren Verläufe einer SARS-CoV-2 Erkrankung in Thüringen für unverhälnismäßig. Richtet sich die Petition auf die änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden? Nein

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht? Keine

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