Änderung der Besetzung des Petitionsausschusses; ehrenamtliche Schöffen

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Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages
6 Tukeva 6 sisään Rheinland-Pfalz

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  1. Aloitti elokuuta 2022
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Rheinland-Pfälzischen Landtages .

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Ergänzung des Petitionsausschusses durch Einführung eines Schöffenamtes. Im Petitionsausschuss sind Vertreter aller im Landtag befindlichen Parteien. Die jeweilige Regierung erhält die Mehrheitssitze. Den einzelnen Mitgliedern wird eine bestimmte Anzahl von Anträgen zur Analyse und Beurteilung durch die Bürgerbeauftragte RLP vorgelegt. Die jeweilige Stellungnahme wird dann in einer Sitzung den anderen Mitgliedern des Petitionsausschusses zur Abstimmung vorgetragen. Diese müssen sich auf deren Beurteilung verlassen und diese begründet annehmen oder ablehnen. Um zu vermeiden, dass die Analyse/Ausarbeitung der jeweiligen Mitglieder zu stark parteipolitisch orientiert ist, sollte eine Änderung der Besetzung des Petitionsausschusses vorgenommen werden.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Aufgrund der Parteizugehörigkeit besteht die Möglichkeit, dass Mitglieder oftmals zu sehr parteipolitische Entscheidungen treffen. Ähnlich dem Schöffenamt bei Gericht sollten neutrale, parteilose Bürgern/innen aus Rheinland-Pfalz ehrenamtlich ernannt werden. Je ein Ehrenamtlicher/Ehrenamtliche soll einem Mitglied zugeteilt werden, das einen Antrag bearbeiten soll. Dadurch wäre die Neutralität in der Entscheidungsfindung jedes einzelnen Petitionsausschussmitgliedes gewährleistet. Da manche Situationen oft nicht einfach durch Anträge zu erklären sind, ordentliche Mitglieder des Petitionsausschuss aber keine Ortsbesichtigungen vornehmen, könnte dies dann ggfs. von diesem neutralen Personenkreis durchgeführt werden. Die Aufgabenzuteilung der Ehrenamtlichen sollte im Rotationsprinzip vollzogen werden.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Landesregierung Rheinland-Pfalz, Petitionsausschuss.

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Ggfs. ein entsprechender § der rheinland-pfälzischen Verfassung, o.a.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Aufgrund oftmals rechtlich unverständlicher Entscheidungen plädiere ich für eine routierende Beteiligung von Bürgern/innen im Petitionsausschuss. Nur durch deren Beteiligung an den vorliegenden Bürger/innen-Begehren können Entscheidungen der Petitionsausschussmitglieder parteineutral gewährleistet werden! Dies würde einer bürgerfreundlichen/-nahen gelebten Demokratie ohne politische Orientierung entsprechen.

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