Änderung der Corona Überbrückungshilfe für KMU

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
8 Støttende 8 inn Deutschland

Begjæringen er avsluttet

8 Støttende 8 inn Deutschland

Begjæringen er avsluttet

  1. Startet 2020
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Fullført

Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .

Mit dieser Petition wird gefordert, dass die Corona Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen geändert wird, um wirklich allen KMU*innen zu helfen.

Grunnen til

51 %-Marke für Mindestumsatz aus der Corona Überbrückungshilfe streichen!Mit dieser Petition wird gefordert, dass die Corona Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen geändert wird, um wirklich allen KMUinnen zu helfen!In der Corona Überbrückungshilfe wird aufgrund eines "Häkchens" im Kleingedruckten jedemr Unternehmerninnen jegliche Hilfe verwehrt, die noch eine weitere Arbeitsstelle hat. Es geht um Folgendes: Es steht geschrieben "Soloselbstständige und Selbstständige Angehörige der freien Berufe im Haupterwerb sind ebenfalls antragsberechtigt". Dass jedoch "Haupterwerb" durch > 51 % des Jahresumsatzes definiert wird, steht erst im Kleingedruckten hinter einer hochgestellten 1 bei den FAQ (siehe weiteren Anhang). Wie soll ein Unternehmerin z. B. mit einem kleinen mehr Umsatz generieren, als in fast 40 Jahren ungekündigter Arbeit in nicht selbstständiger Tätigkeit?Dadurch ist die Insolvenz des Unternehmersin vorprogrammiert. Die Überbrückungshilfe ausschlaggebend an dem Umsatz zwischen Nebenerwerb und nichtselbständiger Arbeit festzumachen ist absurd. Die Arbeitszeiten im Selbstständigkeit können bspw. 42 St/Woche betragen und die der nichtselbstständigen Arbeit in Teilzeit 25 St/Woche und man ist trotzdem raus. Falls der Staat wirklich erwartet, dass Soloselbstständige im Nebenerwerb mit Ihren letzten privaten Ersparnissen für die Rente, neben ihren privaten Unterhaltskosten auch noch ihr Unternehmen am Laufen halten sollen, ist das eine Zumutung, die seinesgleichen sucht. Durch die Unterstützung mit dem Corona Schutzschirm von Soloselbstständigen im Nebenerwerb, die nicht mehr 51 % vgl. mit ihrer nichtselbständigen Tätigkeit verdienen, könnte dieser Personengruppe eine enorme Last von den Schultern genommen werden.Sollte diese Petition nach der Antragsfrist am 30.09.2020 für die Corona Hilfe durchgehen, muss entsprechenden Unternehmerninnen, die Corona Hilfe rückwirkend ausgezahlt werden.

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