Änderung der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln; Einkommensgrenzen

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Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages
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  1. Algatatud 2018
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Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Einkommensgrenzen zur Gewährung der Lernmittelfreiheit. Seit dem Jahr 2007 sind die Einkommensgrenzen in den Anträgen zur Lernmittelfreiheit nicht geändert worden. Alleine bis zum Jahr 2016 gab es seitdem aber deutliche Zuwächse bei den Löhnen. Laut Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg- Essen betrug im Jahr 2007 der durchschnittliche monatliche Bruttolohn 2261 €, im Jahr 2016 betrug er 2787 €. Das bedeutet einen Zuwachs von mehr als 23 Prozent in 9 Jahren.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Ich möchte erreichen, dass die Einkommensgrenzen für die Gewährung der Lernmittelfreiheit entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung angepasst werden. Für die Anträge für das Schuljahr 2019/20 bedeutet das, dass die Einkommensgrenzen gegenüber der aktuell geltenden Grenzen um mindestens 25 Prozent angehoben werden. Danach sollte eine Regelung getroffen werden, die eine automatische Erhöhung vorsieht.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Land Rheinland-Pfalz.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Wenn die Einkommensgrenzen nicht angehoben werden, bedeutet das, dass eine Familie aufgrund einer tariflichen, leichten Lohnerhöhung aus der der Förderung herausfällt. Tarifliche Lohnerhöhung decken gleichen jedoch lediglich die Inflation aus. De facto hat die Familie nicht mehr Geld zum Leben. Eine Anpassung der Einkommensgrenzen in den Anträgen zur Lernmittelfreiheit ist somit notwendig.

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