4 Potpisi
Peticija je zaključena.
Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .
Peticija se upućuje na: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, die Mobilitätshilfenverordnung (MobHV) um wenige Beschränkungen zu reduzieren, damit die Verordnung nicht nur Geräte bestimmter Hersteller, sondern auch Elektro-Einräder und Elektro-Skateboards und ähnliche Bauformen umfasst und die Zulassung unter Vorweisung vollständiger Beleuchtungseinrichtung ermöglicht.
Obrazloženje
In der heutigen Zeit sind elektrische Alternativen zum üblichen KfZ gerade in Ballungsräumen eine Möglichkeit, um den Verkehr zu entlasten und die Umwelt zu schonen. Elektrische Einräder sind hier eine angemessene Lösung um kurze innerstädtische Distanzen zu überbrücken. In vielen Ländern (Österreich z. B.) ist ein Betrieb solcher Fortbewegungsmittel gesetzlich unbedenklich, doch in Deutschland ist eine Zulassung zwingend erforderlich.Diese ist aufgrund der fehlenden Kategorisierung nicht möglich und so ist ein Betrieb im öffentlichen Raum nicht erlaubt. Für bestimmte Hersteller wurde hier eine Lösung geschaffen, um eine entsprechende Zulassung zu erwirken, die Mobilitätshilfenverordnung (MobHV). Diese enthält allerdings zwei marginale Punkte, die einen Betrieb von elektrischen Einrädern unter dieser Voraussetzung verhindern.Zur einfachen Lösung dieses Problems müssten folgende Anpassungen gemacht werden:"...zweispuriges Kraftfahrzeug mit zwei parallel angeordneten Rädern..."abändern nach"...ein- bis zweispuriges Kraftfahrzeug mit einem Rad oder zwei parallel angeordneten Rädern..."und"...eine lenkerähnliche Haltestange, über die ..."abänder nach"... ein Lenkvorrichtung, über die..."Nach meinem Ermessen könnte dann auch ein elektrisches Einrad nach Installation einer Beleuchtungsanlage durch die MobHV zugelassen werden und versichert werden.
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Preuzimanje (PDF)Informacije o peticiji
Peticija je pokrenuta:
08. 01. 2020.
Peticija završava:
04. 02. 2020.
Regija:
Njemačka
Kategorija:
Novosti
Debata
Još nema argumenata protiv.