Region: Germany

Änderung der uneinheitlichen Geschwindigkeitsbegrenzung-Regelung zwischen 22:00 und 6:00 Uhr

Petitioner not public
Petition is directed to
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
5 supporters 5 in Germany

Petition process is finished

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Petition process is finished

  1. Launched 2020
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird eine Änderung der uneinheitlichen Regelung hinsichtlich der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in Städten und Ortschaften zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr gefordert und stattdessen vorgeschlagen, in allen Städten und Ortschaften im Bundesgebiet die erlaubte Geschwindigkeit zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr auf 40 km/h zu begrenzen. Davon unberührt sollen ohnehin schon dauerhaft verkehrsberuhigte Zonen sein, wie z. B. an Kindergärten, Altersheimen, Fußgängerzonen.

Reason

Aufgrund der inkraftgetretenen aktuellen Verkehrsnovelle und der einhergehenden Verschärfung des Strafmaßes bei Tempoüberschreitungen, fordere ich eine bundesweite Regelung, was die Geschwindigkeitsbeschränkungen zu den Nachtstunden innerhalb geschlossener Ortschaften und Städte betrifft.Auf Grundlage der noch uneinheitlichen Regelung möchte ich als Beispiel an dieser Stelle anführen, dass es prinzipiell jedem Fahrer eines Kraftfahrzeuges passieren kann, aus kurzer Unachtsamkeit nichtsahnend mit 50 km/h oder auch etwas mehr in der Ortschaft unterwegs zu sein, obwohl zum besagten Zeitpunkt von 22.00 bis 6.00 Uhr die 30 km/h-Regel gilt. Aufgrund der aktuellen Gesetzgebung kann die gemessene Geschwindigkeit nach Toleranzabzug in einem Bereich liegen, wo an einem Fahrverbot nicht mehr herumzukommen ist. Und an diesem Punkt möchte ich ansetzen. Wir brauchen eine bundesweite Regelung, die für alle Kommunen, Gemeinden und Städte gilt, damit hier jetzt nicht der Eindruck der Schikane erweckt wird.Es ist sinnlos, wenn auf einer Strecke in ein paar Ortschaften und/oder Städten nachts die 30 km/h-Regel aus Lärmschutzgründen gilt und in den anderen dazwischenliegenden nicht. Es wird der Eindruck erweckt, als würden bestimmte Städte und Ortschaften nur zum Abkassieren benutzt, während anderswo die Anwohner kein Lärmschutz verdient haben?!Es müssen genau diese Hinweisschilder abgebaut werden, um den Verkehr nicht weiter abzulenken und vor allem zu irritieren.Nur eine einheitliche Lösung, sorgt dafür, dass ein Verkehrsteilnehmer sich seiner aktuell erlaubten Geschwindigkeit sicher ist.

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