Änderung des § 25 Absatz 3 Wohneigentumsgesetz (Mehrheitsbeschluss)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
13 Unterstützende 13 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

13 Unterstützende 13 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, im § 25 Absatz 3 Wohneigentumsgesetz das Wort "erschienenen" durch "erschienenen oder per Videokonferenz zugeschalteten und legitimierten" zu ersetzen.

Begründung

Wohneigentumsgesetz- 'Eigentümerversammlungen'Guten Tag,gerade in April und Mai finden die meisten dieser Versammlungen statt mit vielen Menschen auf engem Raum für 2-4 Stunden und das ist durch Corona mehr als problematisch. Derzeit schreibt das Gesetz zwingend entweder persönliche Anwesenheit oder Ausstellen einer Vollmacht zwingend vor, um rechtsgültig zu sein.Video-/Telefonkonferenzen waren 1951 sicher nicht angedacht.Derzeit wäre aber genau das (Video-Konferenzen zur rechtsgültigen Teilnahme) ein probates Mittel, um Ansteckungs-Risiken zu minimieren und zusätzlich Flug-, Bahn- oder Autoreisen zu vermeiden.

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern