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Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.
Vetoomus on osoitettu: Landtag NRW
§ 46 der Gemeindeordnung ist dahingehend zu ändern, daß nur zum Bürgermeister gewählt werden kann, wer auch die berufliche und persönliche Qualifikation für dieses Amt, unabhängig von einer Mitgliedschaft in einer politischen Partei vorweisen kann.
Perustelut
Die Vergangenheit hat gezeigt, daß die Mitgliedschaft in einer politischen Partei nicht automatisch jemanden dazu befähigt, eine Kommunalverwaltung zu leiten. Es müssen Vorgaben hinsichtlich der persönlichen und beruflichen Qualifikation gemacht werden, damit die Verwaltungen in Nordrhein-Westfalen wieder unter fachlichen Gesichtspunkten und mit Sachverstand geleitet werden und die politische Einflussnahme auf den Rat der Gemeinde begenzt wird.
Vetoomuksen tiedot
Vetoomus aloitettu:
20.02.2014
Keräys päättyy:
19.08.2014
Alue:
Nordrhein-Westfalen
Aihe:
Kansalaisoikeudet