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Änderung des Bebauungsplans STA142 / Neues Stadtquartier "Moerser Str. West" in Kamp-Lintfort

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Bürgermeister Christoph Landscheidt
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Die Änderung des Bebauungsplans STA142 vom 24.03.2021 führt unter anderem dazu, dass Terrassenüberdachungen, welche nach dem Ändern der Baugrenzen auf baukörperbezogene Abgrenzung geplant werden, nicht mehr errichtet werden dürfen.
In meinem/unserem speziellen Fall bedeutet dies, dass ich seitens der Stadt Kamp-Lintfort eine Erlaubnis erhalte eine Markise an der Ostseite unserer Terrasse zu montieren, nicht aber eine feste Überdachung oder Verschattungslösung in Form einer Metallpergola mit einem Lamellendach. Die Pergola stellt eine Nebenanlage dar, die nur innerhalb der Baugrenze zu errichten wäre. Da die geänderte Baugrenze nun aber auf der Außenfassade des Mehrfamilienhauses unserer Eigentumswohnung im Erdgeschoß liegt, ist keine Pergola erlaubt.
In unserem Fall der Eigentumswohnung greift zusätzlich die bestehende Teilungserklärung, die wiederum eine Montage einer Markise an der Hausfassade untersagt. Bedeutet: das, was die Stadt-Kamp-Lintfort erlaubt, ist durch die vorgegebene Teilungserklärung der 28 Eigentümer untersagt.
Gespräche mit den Mitarbeitern des Bauordnungsamtes, der Stadtplanung sowie der stellvertretenden Bürgermeisterin der Stadt Kamp-Lintfort führten bislang zu keinem Ergebnis. "Eine Einzelfallentscheidung wird es nicht geben!" sagte Frau Barbara Drese (erste stellvertretende Bürgermeisterin, SPD) ... ich bin mir allerdings sicher, dass es neben mir/uns noch etliche Nachbarn im Baugebiet "Wohnen an der Fossa" gibt, die bedingt durch die "Beschneidungen" der geänderten Satzung Nachteile gegenüber Eigentümern erleben, die vor der Veränderung bereits Überdachungen, Pergolen etc. fertig gestellt hatten.
Lassen Sie uns gemeinsam versuchen, den Missstand wieder in Richtung einer nutzerorientierten Lösung bringen!

arsye

Die bestehende Gestaltungssatzung (STA142) mit Änderung vom 24.03.2021 schränkt die individuelle Errichtung von notwendigen, zeitgemäßen Verschattungsmöglichkeiten einer bauplanerisch zulässigen ebenerdigen Terrasse ein, bzw. untersagt diese. Selbstverständlich soll die zu errichtende Pergola Lösung optisch und farblich in das bestehende Konzept der Mehrfamilienhäuser angepasst errichtet werden. (so z.Bsp. durch die Anpassung des zum Fensterrahmen vorgegebenen RAL Ton)

Ju faleminderit shumë për mbështetjen tuaj , Andreas Moustakas nga Kamp-Lintfort
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