Änderung des BKleingG bezüglich der Kündigungsmöglichkeit durch Verein bzw. Verpächter.

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

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Begjæringen er avsluttet

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  1. Startet 2019
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Fullført

Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .

Begjæringen er stilet til: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge eine Änderung des Bundeskleingartengesetzes bezüglich der Kündigungsmöglichkeit durch den Verein bzw. Verpächter beschließen.

Grunnen til

Der Verein muss die Möglichkeit haben, einen Pachtvertrag zu kündigen, wenn der Pächter mehr als zwei Monate mit Zahlungen im Rückstand ist. Dies muss auch gelten, wenn vereinbarte Ratenzahlungen ausbleiben.Diese Kündigungsmöglichkeit muss auch gelten, wenn ein Pächter seine kleingärtnerischen Tätigkeit nicht nachkommt und der Garten verwildert, oder vermüllt ist.Nach derzeitiger Rechtslage dauert es mitunter zwei Jahre und mehr, bis ein Garten per Zwangsräumung, durch den Verein wieder übernommen werden kann.Bis zu diesem Zeitpunkt darf der Verein den Garten nicht betreten, um einer Verwilderung etc. vorzubeugen.Nach einer Zwangsvollstreckung kommen auf den Verein immer große finanzielle Probleme zu, da die Lauben in der langen Zeit oft Schaden nehmen. Z. B. durch undichte Dächer etc. Sehr oft müssen Lauben abgerissen und Sondermüll entsorgt werden.Die Gründe für das Verlassen der Gärten sind oft gleich: Arbeitslosigkeit, Hartz IV, Alkoholproblem etc. Ein Gerichtsverfahren, um die Kosten vom Pächter einzutreiben, ist ebenfalls langwierig und meist erfolglos.Kleingärten tragen in einem hohen Maße zum Mikroklima der Städte bei und sind somit besonders schützenswert.

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Informasjon om kampanjer

Petisjon startet: 21.11.2019
Begjæringen avsluttes: 19.12.2019
Region: Deutschland
kategori:

nyheter

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