Änderung des Bundesmeldegesetzes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
24 Unterstützende 24 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

24 Unterstützende 24 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass nichtbehördliche Dritte keine Auskunft aus dem Melderegister erhalten. So soll eine Änderung des Bundesmeldegesetzes dahingehend erfolgen, dass Personendaten, also auch Adressen, nicht mehr an Dritte (Parteien, Religionsgemeinschaften, Unternehmen oder Einzelpersonen) herausgegeben werden außer an andere Behörden.

Begründung

Heute können auch rechtsradikale Parteien im Vorfeld von Wahlen Daten von Personengruppen auch von Minderjährigen aus den Melderegistern abrufen. Anhand von Vor- oder Nachnamen sind Rückschlüsse auf Religion oder ethnische Herkunft häufig möglich. Es ist nicht sichergestellt, wie diese Daten genutzt werden oder ob sie nicht an Dritte weitergegeben werden. Einige Parteien sind offen rechtsradikal und ausländerfeindlich. Rechtsradikale Organisationen erstellen bereits wieder Todeslisten. Aufgrund seiner Geschichte hat Deutschland die Pflicht, eine Wiederholung von Rassismus, Völkermord und Vertreibung zu verhindern. Bestimmte Parteien fordern dies offen. Auch Einzelpersonen können Adressen beliebiger Personen abfragen. Es gibt keinen guten Grund, die Sicherheit der Bürger Parteinteressen oder kommerziellen Interessen unterzuordnen. Im Fall von Schuldnern können diese über Gerichtsbeschlüsse ausfindig gemacht werden. Heute muss man ein berechtigtes Schutzbedürfnis nachweisen, um eine Auskunftssperre eintragen zu können. Eine Auskunft an Dritte außer Behörden soll im Bundesmeldegesetz ausgeschlossen werden. Alternativ soll die Meldestelle bei der Anmeldung von Personen, die Zustimmung für eine Weitergabe an Dritte einholen.

Link zur Petition

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