Het verzoekschrift is gericht aan:
Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages
Mit dem obigen Gesetz wurde das alte Betreuungrecht abgelöst, welches sich nur um die Vermögensorge kümmerte. So war diese Geetz zwar gut gemeind wird aber in der Praxis in das Gegenteil verkehrt. Denn da es laut Gesetz eine Verbesserung sein soll ist dadurch die Hemmschwelle niedriger geworten welche die Gerichte sehen um eine Betreuung anzuortnen. Auch ist ein neuer Berufstand nähmlich der des Berufsbetreuers entstanden, welche nicht immer das wohl des Betreuten, sondern seine Berufliche Wirtschaftliche Exitenz im Sinn hat. Auch ist eine Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt, die totale Entmenschlicheung und Entrechtung einer Person. Denn wenn eine Betreuung zu recht angeornet wird, ist die einme Behinderung und es ist nicht Behindertengercht, wenn eine Fremde Berson sich um alle rechtlichen Belange der Person kümmer, vilemehr sollte auch die Person mit einbezogen werden und mit Hilfmittel ein Behindergerechtes und selbstbestimmtes Leben führen, auch in Hinblick auf sein Angelegenheiten, Aufendhaltsbestimmungsrecht und Vermögen. Dies ist mit dem Gesetz nicht der Fall , dies hat auch schon die UN schon Mehrmals angemaht, dass das DT - Betreungrecht nicht mit der UN - Behindertenkonvetion vereinbar ist.
Reden
Das DT - Betreuungrecht verstößt gegen die UN - Behindertenresulution von 1994 . Deshalb soll das DT - Betreuungrecht geändert werden, so dass es mit dieser vereinbar ist.