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Änderung des Wahlrechts für Bundestagswahlen

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Petitsioon viidi lõpule

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  1. Algatatud 2019
  2. Kogumine valmis
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  5. Lõppenud

See on veebipõhine petitsioon des Deutschen Bundestags.

Der deutsche Bundestag möge das Wahlrecht für Bundestagswahlen dergestalt abändern, dass die Bevölkerung einzelner Wahlkreise die Möglichkeit hat, im Laufe einer Amtsperiode dem direkt gewählten Abgeordneten (Erststimme) das Mandat wieder zu entziehen und eine Nachwahl anzustoßen in dem ein Nachfolger gewählt wird, der diesen Abgeordneten ersetzt. Dies soll möglich sein, sofern sich 10 Prozent der Wahlberechtigten des Wahlkreises dafür aussprechen.

Selgitus

Mit dieser Regelung soll sicher gestellt werden, dass sich direkt gewählte Abgeordnete nach der Wahl auch für die gesamte Legislaturperiode des Bundestags für die Anliegen der Wähler im Wahlkreis einsetzen und nicht zu stark einem Fraktionszwang oder einer Beeinflussung durch Lobby- und Interessenverbände unterliegen. Ebenso gäbe dies der Bevölkerung die Möglichkeit, einen Abgeordneten aus dem Amt zu entfernen, falls dieser gegen Gesetze oder die guten Sitten verstößt, der Bundestag jedoch nicht die Immunität des Abgeordneten aufhebt.Vergleichbare Regelungen gibt es seit langer Zeit in den Vereinigten Staaten und seit 2015 auch im Vereinigten Königreich, wo diese die Demokratie stärken und die Einflussmöglichkeiten der Bevölkerung erhöhen.

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