Область: Германия

Änderung von § 23 des Aufenthaltsgesetzes

Петиция адресована к
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Начат 2020
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Mit der Petition wird gefordert, § 23 des Aufenthaltsgesetzes zu ändern. Gefordert wird die Abschaffung der notwenigen Bundeseinheitlichkeit bei der Aufnahme Geflüchteter. Den Ländern soll es möglich sein, ohne Anordnung oder Einwilligung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat Geflüchtete aufzunehmen.

основания

Mehrere Bundesländer sind bereit, geflüchtete Menschen aus humanitärer Not aufzunehmen. Die in § 23 Aufenthaltsgesetz festgeschriebene notwendige Bundeseinheitlichkeit verhindert dies: Bislang muss das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat eine Anordnung erteilen. An Europas Außengrenzen und in den Randstaaten der EU ist die humanitäre Situation für geflüchtete Menschen unhaltbar. Die Abweisung von Rettungsschiffen durch europäische Häfen, die Gefahr durch die Corona-Pandemie und nun noch der Großbrand im Lager Moria zeigen: Schnelles, dringliches Handeln ist erforderlich. Die Menschen auf Schiffen ohne Häfen, in Moria und anderen Lagern können nicht länger warten. Die Aufnahme von Schutzbefohlenen muss unabhängig von einer zentralisierten und personalisierten Entscheidungskraft möglich sein. Jedes Bundesland kann die eigenen Möglichkeiten am besten für sich einschätzen und dementsprechend handeln. Die Leistung von humanitärer Hilfe von zentraler Stelle zu unterbinden, ist ein gesetzliches Unding - und ein menschliches allemal!

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