Alueella: Saksa

Ärzte - Anforderungen an die durch Krankenkassen beauftragten medizinischen Gutachten

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
205 Tukeva 205 sisään Saksa

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

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  1. Aloitti 2019
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass medizinische Gutachten, die von Krankenkassen (privat oder gesetzlich) beauftragt werden, festdefinierte Punkte beurteilen. Diese Gutachten entscheiden, ob die Krankenkassen einer Therapie (wie z.B. Off-label-Therapie) zustimmen oder nicht.Grundlage dafür sollte das Nikolausurteil Az: 1 BvR 347/98 sein. Für lebensbedrohliche Erkrankungen ist das Gutachten für Betroffene entscheidend, um die Therapiekosten nicht selbst zu tragen.

Perustelut

Die Praxis hat gezeigt, dass Gutachter über die Kostenübernahme entscheiden, die weder die Chancen, noch die Risiken ausreichend abschätzen, da sie das eigentliche Krankheitsbild kaum beurteilen können. Chancenreichen Therapien (wie z.B. die Off-label-Therapie) werden dadurch nicht in Auftrag gegeben, da das Krankheitsbild nicht ausreichend bekannt ist, der Gutachter in einem anderen Fachgebiet tätig ist, wenig Kenntnisse über die aktuellen Studien und Forschungen ins Gutachten miteinfließen, Chancen der unterschiedlichen Therapien keine Berücksichtigung im Gutachten finden und das Gutachten auf der Grundlage eines einzigen Befundes basiert. Der Krankheitsverlauf, bisherige Therapiepläne und die Berücksichtigung von bisherigen Untersuchungsergebnissen, wie PADCT's , Blutwerten etc. werden nicht berücksichtigt.Im Gutachten sollte deutlich gemacht werden, warum ein Therapievorschlag, wie vom behandelnden Facharzt empfohlen, nicht umgesetzt werden kann. Was sind die konkreten Gründe, warum eine Therapie nicht genehmigt wird? Gibt es möglicherweise andere Therapievorschläge, die alternativ bei dem Krankheitsbild bzw. Krankheitsverlauf einsetzbar wären?Insbesondere bei "austherapierten" Menschen, denen nur noch Therapiemaßnahmen empfohlen werden, sollte es die Möglichkeit geben, vom Leistungskatalog der Krankenkassen abzuweichen - bei Maßnahmen, die noch in der Entwicklung stecken - notfalls auf eigenes Risiko.Fazit:Ein transparentes Gutachten wäre für den Betroffenen nachvollziehbar und es würden sich ggfs. neue Therapiemöglichkeiten ergeben, die bisher noch keine Anwendung fanden. Dadurch könnten viele Klagen vermieden werden und Gerichte hätten eine präzise Grundlage, ihr Urteil zu begründen. Dazu ist es notwendig, dass die Gutachten von fachlich geschulten Personal erstellt werden, die Empfehlungen des behandelnden Arztes miteinfließen lassen. Zusätzlich sollte begründet werden, warum bestimmte Therapien nicht begleitet werden. Wichtig dabei, wenn die Entscheidung negativ ist, dass auch andere Behandlungen und Therapien vorgeschlagen werden.

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