Alueella: Saksa

Anerkennung der deutsche Gebärdensprache als Amtssprache

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

1 366 allekirjoitukset

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

1 366 allekirjoitukset

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

  1. Aloitti 2019
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, dass die deutsche Gebärdensprache als Amtssprache anerkannt wird.

Perustelut

Wir hörbehinderte Menschen beherrschen bzw. kommunizieren vorwiegend in Gebärdensprache. Doch überall stoßen wir auf Barrieren, da wir auf Dolmetscher angewiesen sind, von denen es aber leider viel zuwenig gibt. In der Bildung, welche bereits in Kindergärten beginnt, in Schulen und weiterführenden Einrichtungen sowie im Bereich beruflicher Ausbildungen gibt es KEINE ausgebildeten ErzieherInnen und GebärdensprachlehrerInnen die auch nur annähernd Kompetenz besitzen, um sich mit uns Betroffenen zu unterhalten, geschweige denn in Gebärdensprache zu unterrichten.Medienbarrieren wie z. B.: TV, Bahnhöfen, Flughäfen, um nur 3 Beispiele zu nennen. Viele Gehörlose können nur schwer im Alltag kommunizieren und stoßen bei Behörden oder Schulen auf große Barrieren. In der Öffentlichkeit wird meist nicht gezeigt, dass auch gehörlose Menschen in Deutschland leben. Wir kommunizieren seit unserer Geburt an in Gebärdensprache. Wir fordern, dass die deutsche Gebärdensprache als Amtssprache anerkannt werden muss! Wenn der Bundestag dies beschließen würde, hätten wir es leichter im Alltag. Anschließend sollen Behörden, Schulen etc. erfahren, dass die Gebärdensprache neben den Amtssprachen von Niederdeutsch, Dänisch, Nordfriesisch, Niedersorbisch und Obersorbisch aus § 6 BGG als Minderheitensprache anerkannt wird. In Anlehnung an die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen vom 05. November 1992 vom Europarat.Die Hoffnung für uns Hörgeschädigten ist dabei, dass dann in naher Zukunft mehr Dolmetscher zur Verfügung stehen werden.LehrerInnen, ErzieherInnen, JournalistInnen und Behörden wären dadurch in der Pflicht, Gebärdensprache zu erlernen bzw. Dolmetscher bereitzustellen, um mit uns zu kommunizieren. Unser Ziel ist es, dass der Bundestag das beschließt, damit auch wir Hörgeschädigten uns kommunikativ und Sprachbarrieren frei mitteilen können.

Linkki vetoomukseen

Kuva QR-koodilla

Irrotettava lippis QR-koodilla

lataa (PDF)

Vetoomuksen tiedot

Vetoomus alkoi: 30.08.2019
Vetoomus päättyy: 17.10.2019
Alueella: Saksa
Aihe:

Uutiset

Väittely

Ei vielä väitteitä puolesta

Ei vielä väitteitä vastaan

Auta vahvistamaan kansalaisten osallistumista. Haluamme saada huolesi kuuluviin ja pysyä itsenäisinä.

Lahjoita nyt