Alueella: Saksa

Anerkennung des Krankheitsbildes Multiple Chemical Sensitivity (MCS) als umweltmedizinische Erkrankung

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
11 Tukeva 11 sisään Saksa

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Die genetisch bedingte MCS-Erkrankung ist als umweltmedizinische Erkrankung der auslösende Teil für andere Autoimmunerkrankungen, wie Rheuma oder Allergien sowie Hauterkrankungen und Asthma anzuerkennen. Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Barrieren für mehrfach chronisch erkrankte Menschen mit Behinderungen im Gesundheitswesen abzuschaffen, die an multiplen chemischen Sensibilitäten und deren Folgeerkrankungen leiden und Allergietests für verschreibungspflichtige Medikamente bedürfen.

Perustelut

Vor dem Hintergrund, dass schon vor mehr als zehn Jahren der Wissenschaftsrat mahnte, dass die Ärzteausbildung in Deutschland im internationalen Wettbewerb kaum mithalten kann, hat sich seitdem in der Ausbildung an medizinischen Fakultäten noch nichts wesentliches geändert. Erst jüngst ist man in Nordrhein-Westfalen darauf gekommen, dass interdisziplinär erfolgende Kommunikation hier Abhilfe in Teilbereichen schaffen kann. Schlecht ausgebildete Ärzte und Zahnärzte sind in Deutschland bislang nicht in der Lage, eine interdisziplinäre Betrachtung von mehrfach chronisch erkrankten Menschen vorzunehmen. Beispielsweise steckt die Ausbildung der Zahnmediziner diesbezüglich noch am weitesten in den Kinderschulen. Gerade einmal seit zwei Jahren wird an einer Universität versucht, in zahnmedizinischen Studiengängen die Ausbildung um den Anteil des stofflichen Allergiepotentiales, wie es beispielsweise beim Amalgam vorhanden ist, in die Ausbildung der Zahnmediziner zu implementieren. Die Praxis zeigt jedoch dem Patienten, dass die Dermatologen dort, noch nichts damit anzufangen wissen. Das ist an anderen Unis bei der Vorabtestung von Medikamenten bei Patienten mit entsprechenden Allergien und Reagibilitäten auf chemikalische Bestandteile, wie sie beispielsweise in Filmen von Filmtabletten, wie in Lebensmitteln zum Teil auch vorhanden sind, noch immer nicht umzusetzen. Unterstützt werden sie dabei vom Bundesgesundheitsministerium, das gesetzlichen Krankenkassen ermöglicht, in solchen Fällen ebensolche Mediziner in den Medizinischen Diensten der Krankenkassen vorzuhalten.

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